Zweitwohnung - Befreiung Rundfunkgebühr?
Zweitwohnung auf einen Ehepartner registriert, Hauptwohnung auf beide. Trotzdem Befreiung von Rundfunkgebühren? Bezahlt wird für beide Wohnungen.
Danke
3 Antworten
Was heißt "Zweitwohnung auf Ehepartner registriert"? Hierzu kann man nur sagen, dass es auf die Eigentumslage oder auch den Mietvertrag nicht ankommt. Entscheidend ist, wer die Wohnungen bewohnt. Das sind wohl beide Ehepartner.
Wenn der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung von der selben Person bezahlt wird, die auch den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung zahlt, muss sie nur den geforderten Befreiungsantrag stellen und die Befreiung für die Zweitwohnung wird gewährt.
Zahlt allerdings der andere Ehepartner für die Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag, so würde nach der gegenwärtigen Praxis die Befreiung nicht gewährt. Dann kann man folgendes versuchen: Der für die Hauptwohnung Zahlende meldet sich für die Zweitwohnung freiwillig beim Beitragsservice als Zahler an. Anschließend meldet sich der bisher schon Zahlende dort unter Hinweis auf den neuen Zahler ab, weil ja nicht doppelt für eine Wohnung gezahlt werden muss. Dann schließlich stellt der jetzt für beide Wohnungen allein Zahlende den Befreiungsantrag für die Zweitwohnung.
Für Zweit- oder Nebenwohnungen ist ein zusätzlicher Beitrag unzulässig, urteilten die Richter in Karlsruhe im Juli 2018, das ist taufrisch.
Na doch, ist egal wer die Zweitwohnung bezahlt. Ein Beitrag für Zweitwohnungen ist unzulässig.
Ja aber nur wenn Haupt- und Zweitwohnung auf denselben Namen erfasst sind. Man muss ja Meldebescheinigungen beider Wohnungen einreichen. Und in unserm Fall ist die Hauptwohnung auf beide und die Zweitwohnung auf einen.
Es gibt nicht mehr Ehepaare sie es wird nur noch nach Wohnungen abgerechnet das heisst für alle beide bezahlen
Das stimmt nicht, wurde gerade geändert.
aber nicht wenn die eine Wohnung auf einen läuft und die andere auf einen anderen von den Ehepaare lese Frage richtig