Zweitwohnsitzsteuer bei teilweiser Untervermietung?
Die Tante zieht in ihr neues Haus und behält ihre Wohnung in Berlin. Sie vermietet zwei Zimmer der drei-Zimmer-Wohnung an die Nichte mit Zustimmung des Vermieter.
Berechnet sich die Zweitwohnsitzsteuer für die Tante nun aus der Gesamtkaltmiete der Wohnung oder aus der anteiligen Miete für das eine Zimmer?
1 Antwort
Die Zweitwohnsitzsteuer berechnet sich aus dem Anteil des Zimmers plus einem Anteil für die gemeinschaftlich genutzten Räume. Im Endeffekt also Miete der Wohnung abzüglich Miete der Nichte.
In Berlin ist die Steuer bis 31.12.18 5% der Nettokaltmiete, und ab dann 15%.
Wie meinst du das? Die Tante zahlt doch für die Wohnung in Berlin bisher schon Miete und behält diese Wohnung als Zweitwohsitz.
Stimmt - hab ich überlesen. Aber wie läuft das bei einer Eigentumswohnung.
Dann wird die Nettomiete fiktiv auf Basis des Mietspiegels bestimmt.
Wie kann sich die Zweitwohnsitzsteuer nach der Miete berechnen, die es gar nicht gibt?