Zweitwohnsitzsteuer - kommt eine Zahlungsaufforderung?
Ich bin Student und habe mich meinen Studienort nicht als Hauptwohnsitz, sondern als Nebenwohnsitz angemeldet. Aus Steuergründen für meine Eltern ist es anscheinend besser, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in meiner Heimatstadt habe. Beim Einwohnermeldeamt sagte man mir hier, dass es eine Zweitwohnsitzsteuer, die ich zu zahlen hätte, auch wenn ich nichts verdiene.
Seit über einem Jahr wohne ich nun hier und ich bekam keine Aufforderung zur Zahlung dieser Zweitwohnsitzsteuer.
Meine Frage: Sollte die Stadt Steuern von mir haben wollen, dann müssten die sich doch bei mir melden oder muss ich selbstständig die Formalia erledigen ohne darauf hingewiesen und aufgeklärt worden zu sein?
Zusatzfrage: Seit Kurzem habe ich eine Stelle als studentische Hilfskraft (unter 200€/Monat) - damit bin ich zwar unter der 400€-Grenze, aber verdienen tue ich trotzdem - muss ich nun eine Steuererklärung anfertigen?
2 Antworten
Ich frage mich ja, wenn davon die Rede ist, immer: Gibt es einen zwingenden Grund, einen zweiten Wohnsitz anzumelden?
Wenn es einen anderen Wohnsitz gibt, an dem man sich jedes oder jedes zweite Wochenende aufhält und dann Postsendungen entgegennehmen und beantworten und Rechnungen bezahlen kann, wenn man keinen Anlass liefert, dass Polizei oder Gerichtsvollzieher nach einem suchen, wenn im Falle des Falles immer noch die Eltern einem mitteilen können, da ist etwas, um das Du dich kümmern musst? Und Sendungen an die Wohnung am Studienort kommen ja wohl auch an, wenn man die Adresse korrekt angibt und der Name am Briefkasten steht - dann geht nichts zurück, also gibt es keinen Grund, beim Einwohnermeldeamt nachzufragen.
Ist es üblich, dass Vermieter die Vorlage der Meldebescheinigung verlangen? Falls ja - erhalten die eine Mitteilung vom Einwohnermeldeamt, wenn man sich einige Wochen später wieder abmeldet?
Zusatzfrage: Seit Kurzem habe ich eine Stelle als studentische Hilfskraft (unter 200€/Monat) - damit bin ich zwar unter der 400€-Grenze, aber verdienen tue ich trotzdem - muss ich nun eine Steuererklärung anfertigen?
-Nein