Zweitwohnsitz tauschen?

2 Antworten

Nein kannst du nicht. Nach § 21 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes, ist deine vorwiegend genutzte Wohnung deine Hauptwohnung. Das heißt, du hast da keine Wahl.

Dort wo du dich am meisten aufhältst, ist dein Hauptwohnsitz. Wer z.B. Mo - Fr in Berlin arbeitet und wohnt, aber Sa - So in Potsdam wohnt, hat seinen Hauptwohnsitz in Berlin.