Zweitwohnsitz-Steuer Berechnung nach Wohnungsgeberschein-Datum?
Ich habe gehört, dass es bei der Berechnung der Zweitwohnsitzsteuer darauf ankommt, an welchem Datum die Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter unterschrieben wurde.
Als Beispiel: Wenn ich zum 01.01. eingezogen bin, die Wohnungsgeberbescheinigung aber erst am 01.02. unterschrieben wurde. Dann darf mir die zuständige Stelle die Steuer erst ab Februar berechnen.
Stimmt dies?
Bitte nur Antworten mit fachkundigem Wissen, Erfahrungen, aber keinen Spekulationen.
Vielen Dank! :)
2 Antworten
Die Zweitwohnungssteuer ist Sache der Stadt/Gemeinde, und DIe stellt die Regeln dazu auf.
Wie und ab wann du zahlen musst, musst du also bei der Stadt/Gemeinde fragen, der du die zweitwohnsteuer zukommen lassen wirst.
Allerdings darf man stark bezweifeln, dass das Datum der Bescheinigung ausschlaggebend sein soll, und NICHT das Datum des Mietbeginnes. Maßgeblich ist bei irgendwelchen Zahlungen IMMER das Einzugsdatum, zu dem du dich natürlich auch beim Einwohnermeldeamt anmelden musst. SELBER, natürlich. Innerhalb 2 Wochen nach Mietbeginn.
Aber wie geschreiben: Das ist alleine Sache der Stadt/Gemeinde. Und nur DIE kann dir deine Frage beantworten.
Dazu benltige ich kein Fachkundiges Wissen und keine Erfahrung, sondern es reicht, dass ich googlen kann.
Dann solltest Du den Wohnungsgeber bitten, die Bescheinigung auf den 30.9. auszustellen.
Dann sparst Du noch mehrZweitwohungssteuer.
Du weißt doch wohl, dass Du Dich beim Enwohnermeldeamt selbständig anzumelden hast?