Zweites Nummernschild vorn am Auto erlaubt?

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Am Fahrzeug dürfen nur die Kennzeichen angebracht sein, die von der Verwaltungsbehörde für dieses Fahrzeug ausgegeben wurde. Auch wenn die DDR- Kennzeichen früher diesem Fahrzeug zugeteilt wurden, so wurden sie durch neue Kennzeichen ersetzt und somit ungültig. Das Kennzeichen ist in Verbindung mit dem Kfz eine zusammengesetzte Urkunde. Urkundenfälschung liegt zwar objektiv vor, jedoch fehlen regelmäßig die subjektiven Tatbestandsmerkmale. § 22 StVG (Kennzeichenmißbrauch) ist aber immer füllt. Durch das zusätzliche Anbringen des DDR- Kennzeichens erhält das Fahrzeug eine Kennzeichnung, die nicht in den Zulassungspapieren (Fahrzeugschein) vermerkt ist. Der Gesetzgeber geht deshalb davon aus, dass durch das Anbringen eines weiteren Kennzeichens neben dem amtlich ausgegebenen eine Beeinträchtigung der Erkennbarkeit gegeben ist. Das reicht bereits zur Verurteilung nach § 22 StVG. Gleiches Problem beim Anbringen von Blechschildern aus den USA, die man oft im Straßenverkehr antrifft. Meistens sind diese auch hinter der Windschutzscheibe nur hinterlegt. Trotzdem erfolgt somit eine Doppelkennzeichnung, das der ablesende Bürger nicht erkennen kann, welches Kennzeichen nur gültig ist. Die Vorschrift richtet sich gegen Versuche, die Halter- und Fahrerfeststellung dadurch die Anbringung eines scheinbar zweiten Kennzeichens zu verhindern. Geschützt sind von der Zulassungsstelle zugeteilte amtliche Kennzeichen. Die DDR- Kennzeichen sind aber zwischenzeitlich keine amtlichen Kennzeichen mehr. Somit lässt sich über die DDR- Kennzeichen weder Halter noch Fahrer ermitteln. Straftat nach § 22 StVG = Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Strafandrohung) Bei Straftaten hat die Polizei einen Strafverfolgungszwang, d.h. Augen zudrücken durch die Polizei ist nicht möglich. Der kontrollierende Polizist würde dann selbst eine Straftat begehen.

Hallo derBlonde, da Du schon mit der Polizei Erfahrung gemacht hast, kann ich Dir nur raten, baue es ab. Denn wir sind schon fast 21 Jahre BRD. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das der TÜV zulässt. Da gibt es knallharte Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Spätestens da bist Du dann mit Deinem Fahrzeug aus dem "Rennen". Dangerangel1261

  1. Welche Bestimmungen. Gibt es nicht sonst hätte ich dort schon nachgelessen. Habe immer das Strassenverkehrsrecht im Auto liegen und dies hilft in diesem fall nicht weiter.
  2. BRD? Das ist auch falsch. BRD war vor 1990. Es steht zwar überall Bundesrepublik Deutschland drauf aber das ist an sich falsch.

MfG

ein Autokennzeichen gilt rechtlich als eine Urkunde. Ob gültig oder nicht. Wenn Du eine ungültige Urkunde (hier DDR-Autokennzeichen)zur Kennzeichnung deines Autos verwendest, bzw. mißbrauchst darfst Du dich nicht wundern dass dein Verhalten den Ordnungshütern immer wieder sauer aufstossen wird... LKW-Fahrer haben übrigens genau den gleichen Ärger wenn sie Deko-US-Kennzeichen (aus dem Raststättensouvenirshop) an ihrem LKW befestigen. Es reicht bereits eine abstrakt denkbare Verwechselungsgefahr / Ähnlichkeit mit einem echten (ausländischen) Nummernschild dass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige möglich ist... Hängdas Nostalgie-DDR-NUmmernschild lieber übers Sofa... ;-)

Da das alte DDR-Schild den "Anschein einer amtlichen Kennzeichnung" erwecken könnte, kannst du mit etwas Pech und pingeligen Beamten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung kassieren. Lass es lieber sein und montier's ab...

Auch wenn's nett ist und dir gefällt... Schau mal in den § 22 Absatz 1 Nr. 2 StVG

Wie sollte das DDR-Kennzeichen den anschein einer amtlichen Kennzeichnung machen. Dieser Staat ist seit 21 Jahren nicht mehr vorhanden und damit ist das Kennzeichen wenn man es genau nimmt nur eine reihenfolge von Buchstaben und Zahlen.

MfG

Falsche Rechtsangabe: Urkundenfälschung ist eine Straftat nach dem StGB. § 22 StVG beschreibt den Kennzeichenmißbrauch.

@siggibayr

@DerBlonde:

Brauchst nicht diskutieren / argumentieren - das ändert nichts an der Rechtslage bzw. meiner Aussage :)


@ siggibayr:

Jo, natürlich - hast Recht... :/

§ 22 StVG = Kennzeichenmissbrauch

§ 267 StBG = Urkundenfälschung

Endlich mal eine wirklich gute Frage. Ich denke, das zweite Kennzeichen ist geeignet für Verwirrung zu sorgen und ist dem echten Kennzeichen ja auch recht ähnlich. Situation: Unfall - Fahrerflucht - jemand versucht sich das Kennzeichen zu merken und merkt sich das Falsche.... und der Täter kann deswegen nicht ermittelt werden.

Verwirrung ist relativ unsinnig. Den das DDR-Kennzeichen ähnelt keiner Weise dem jetztigen. Desweiteren ist es ein Zeichen von einem Staat den es nicht mehr gibt. Wegen der Unfallflucht. Darauf würde ich mich noch einlassen aber das DDR-Kennzeichen ist garnicht komplett zu lesen da es unter dem originalen befestigt ist und nur leicht vorguckt. UN 18-36 steht auf dem Kennzeichen und zu lesen ist 18-36.