Zweites Mal Ladendiebstahl?

9 Antworten

Dann greift der Richter etwas tiefer "in die Paragraphenkiste" - Urteil fällt deutlich härter aus als beim ersten Straftatbestand.

Geht es um Jugendstrafrecht - wird es hoffentlich ein gerüttelt Maß an Freizeitbeschäftigung - sprich Sozialstunden geben und vielleicht auch einen Wochenend- oder Ferienarrest in einer Jugendstrafanstalt, da der Minderjährige ja recht begriffssutzig - unbelehrbar zu sein scheint.

Okay, auch wenn der Wert bei 2€ liegen würde ?

@8310R

Sorry - Diebstahl ist Diebstahl und Du bist ein unbelehrbarer Wiederholungstäter. Und deshalb hoffe ich auch in Deinem Interesse, dass hier ein Richter alle mögliche Register zieht.

Ich gehe sogar noch ein Stück weiter - ich würde mir wünschen, dass solchen jugendlichen Straftätern die Kosten für die Verhandlung etc. und für den Jugendarrest auferlegt würden

Der Paragraf ist immer derselbe.

Genau wie beim ersten mal. Dann wird derjenige zum Gericht eingeladen und bekommt eine höhere Strafe. ...vereinfacht ausgedrückt...

Es könnte ein Problem mit dem Ergreifen mancher Berufe geben. Denn da bewirbt man sich noch als Jugendlicher. Und bei 2 Einträgen im BZR bleibt auch das Führungszeugnis nicht weiß. Und ist dieses nicht weiß, gibt es eine Sperre für viele Berufe.

Vermasselt, sage ich dazu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie beim ersten Mal. Allerdings darfst Du auf einen gehörigen Zuschlag hoffen.

En gaaaaaaanz strenges "dududu, mach das nie wieder" vom Richter und ne ordentliche Anzahl mehr an Sozialstunden, wie beim ersten Mal.

Wochenendarrest oder Freizeitarrest wird es denke ich noch nicht geben. Es sei denn, der Wert der Ware ist sehr hoch, dann könnte es imho schon passieren.

das erste mal waren über 100 und das zweite mal nicht mal 2 Euro. Wären das trotzdem mehr sozialstunden?

@8310R

Ich denke schon, es geht weniger um den Wert, sondern dass man kapiert, dass man es nicht tun darf und künftig es unterläßt. Das wird imho sicher mehr Sozialstunden geben.

@Topses

Okay, danke