Zweiten Vornamen entfernen lassen?

5 Antworten

Das dürfte kaum möglich sein - Grundsätzlich gilt:

"Das Recht des Namenserwerbs und der Namensführung ist umfassend und im Grundsatz abschließend in den einschlägigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Erteilung von Vornamen ist als Bestandteil des elterlichen Sorgerechts mit der Beurkundung der Vornamen im Geburtenbuch abgeschlossen und danach nicht mehr veränderbar.

Jede gewünschte Namensänderung darüberhinaus setzt, um erfolgreich zu sein, das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (§ 3 NamÄndG, bzw. § 11 NamÄndG für Vornamen)."

Reines Nichtgefallen ist kein wichtiger Grund.

die Möglichkeit existiert, wird allerdings selten gewährt.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gemäß § 3 des Gesetzes über die Änderung von Familien-und Vornamen

-NamÄndG- in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz -NamÄndVwV- darf ein Name von der zuständigen Behörde nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Das öffentliche Interesse an der Beständigkeit der Namensführung hat gerade bei Personen, die ihren Namen über erhebliche Zeit hinweg im Rechtsleben geführt haben, hohes Gewicht. Bei Prüfung ob ein wichtiger Grund für die begehrte Namensänderung vorliegt, ist deshalb generell ein strenger Maßstab anzulegen.

In Ihrem Fall sind für eine Namensänderung sicher hohe Hürden zu nehmen, und sie wird nur mit einem psychiatrischen Gutachten möglich sein. Im Rahmen dieses Verfahrens könnte jedoch der Name und Geburtsname eventuell gelöscht oder zumindest geändert werden,

Eine seelische Belastungslage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann als wichtiger Grund für die Namensänderung anzusehen, wenn der Namensträger bei objektiver Betrachtung Grund zu der Empfindung hat, sein Name hafte ihm als Bürde an.

Dazu muss ein umfassendes Sachverständigengutachten erstellt werden aus dem hervorgeht, dass tatsächlich schwerwiegende Gründe für eine Namensänderung vorliegen. Als Sachverständige kommen insbesondere Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und

Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachärzte für Psychotherapie und Psychoanalyse in Betracht,

die zu einer fundierten Begutachtung befähigt sind.

Die Kosten für das entsprechende Verfahren variieren je nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand zwischen den nachfolgenden Summen (Bayern, hier: München, wohl in allen Bundesländern und damit auch Landkreisen gleich):

Wird dem Antrag entsprochen:

Bei Änderung eines Familiennamens: 2,50 Euro bis 1.022 Euro pro Person.

Bei Änderung eines Vornamens: 2,50 Euro bis 255 Euro.

Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller oder die Antragstellerin ab.

Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt: ein Zehntel bis fünf Zehntel der Gebühr

Bei mittellosen Antragstellerinnen und Antragstellern im Einzelfall: gebührenfrei.

Eine Streichung des Namens oder Geburtsnamens aus dem Melderegister oder Ausweis kommt nicht in Betracht, da diese beide auch gem. § 23 Ausweisgesetz – AusweisG – zwingender Bestandteil des Personalausweisregisters und daher auch im Personalausweis aufzuführen werden sind. Nur im Rahmen des o.g. Namensänderungsverfahrens wäre dies möglich.

Von einer Veränderung von Zeugnissen oder Heiratsurkunden kann nur abgeraten werden, da dies höchstwahrscheinlich spätestens im Moment des Inverkehrbringens der Urkunden den Straftatbestand der Urkundenfälschung gem. § 267 StGB erfüllen würde.

Ich bedaure Ihnen diesbezüglich keine positivere Auskunft geben zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Zweiten-Vornamen-und-Geburtsnamen-loeschen-lassen--f227184.html

Dafür müsste es einen sehr ! guten Grund geben.

wenn ein schwerwiegender Grund besteht, nur dann ..hat bei uns 350.-DM gekostet