Zweite Reihe Bebauung soll nicht genehmigt werden, was tun?

Grundstück - (Bauamt)

2 Antworten

Was hat denn eine Richterin damit zu tun? Baugenehmigungen sind Sache der örtlichen Verwaltungen. Ein Gericht, und zwar das Verwaltungsgericht, wird doch erst tätig, wenn gegen eine Ablehnung geklagt wird. Natürlich könnt ihr einen Bauantrag stellen und gegen eine Ablehnung nötigenfalls gerichtlich vorgehen.

Gibt es einen Bebauungsplan? Verletzt ihr irgendwelche Grenzen (Bauabstand zum Nachbargebäude o.ä.) ? Versteh nicht, warum eine Richterin dies entscheidet?

Einen Bebauungsplan gibt es nicht, grenzen werden alle eingehalten. Das mit der Richterin hat mich uch irritiert...

@Binasti

Na, dann würde ich einfach mal einen Bauantrag stellen. Dann müssen die ja Butter bei die Fische geben und euch mittteilen wieso nicht, wenn sie ihn ablehnen.