Zweite Ausbildung - Muss ich mich arbeitslos melden?
Hallo ihr Lieben!
Ich habe da eine Frage.
Und zwar habe ich gerade meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich beendet; da mir dieser Beruf jedoch nicht gefällt, wollte ich eine zweite Ausbildung beginnen.
Dies werde ich ab dem 01.08. auch tun.
Momentan bin ich noch in meiner Ausbildungskanzlei tätig; bis diesen Donnerstag. Ab dann habe ich bis zum 01.08. "Urlaub", wie ich gerne sage.
Nun meine Frage: Muss ich mich arbeitslos melden? Wenn ja, wann?
Vielleicht ist die Frage blöd, aber ich blicke bei dem Arbeitsamt-Kram irgendwie nicht durch, was wer nun wann machen soll. ^^
Ich hoffe, jemand von Euch kann meine (doofe) Frage beantworten.
Vielen Dank!
2 Antworten
Wenn du deinen Urlaub vom AG - bezahlt bekommst und praktisch nahtlos in deine Zweitausbildung gehst,dann musst du dich nicht melden,sonst würde ich es tun,um dir deinen evtl. Anspruch zu sichern !
Selbst wenn du nur für 1 oder 2 Tage etwas bekommen solltest,dann hast du nach deiner Zweitausbildung einen Restanspruch und wenn dieser höher als der dann aktuelle liegen würde,dann bekommst du diesen höheren Anspruch gezahlt.
Das sind ja nur ca. 14 Tage bis deine Ausbildung dann beginnt und in dieser Zeit wirst du nicht vermittelt,da hast du noch nicht mal deinen Antrag auf ALG - 1 abgegeben,da bekommst du einen separaten Termin.
Wenn dieser Urlaub bezahlt ist, und bis einschließlich 31.7. dauert, dann nein. Wenn du schon vor dem 31.7. kein Ausbildungsverhältnis hast, dann solltest du das tun. Zum einen hast du dann (wenn auch geringfügig) Anspruch auf ALG, und zum anderen zahlt dann das Arbeitsamt deine Sozialversicherungsbeiträge, die du ansonsten aus eigener Tasche zahlen müsstest.