Zweispurige Straße wird zu einer spur - wie vorgehen?

5 Antworten

Vielen Dank für deine Frage. In Deutschland gilt das Rechts Fahrgebot, sodass du auf die Rechte Spur gehen würdest. Dafür benötigst du keinen Blinker und auch ein Schulterblick ist nicht notwendig da kein Auto darauf fahren kann wenn Sie vorher einspurig war. Es seiden du würdest dich erst später auf die rechte Spur einfädeln. 

Hallo und Danke für die Antwort! Wäre es trotzdem (in der Prüfung) falsch, wenn ich Absichern und Blinken würde, wenn meine Spur zweispurig wird?

Hallo ichinamerika

Wenn eine Straße von 1 Spur auf 2 Spuren geht dann fährst du auf der rechten Spur weiter, Ausnahme du darfst und willst, wenn es die Geschwindigkeit erlaubt, überholen.

Wenn 2 Spuren auf 1 Spur geht dann gilt das Reißverschlusssystem.

Gruß HobbyTfz

Wenn du rechts fährst und links kommt eine zweite Spur dazu, du aber rechts bleibst, brauchst du nix machen. Wechselst du die Spur, dann ja. Bist du links und musst nach rechts dann auch, beim Spurwechsel immer. Nur nicht wenn du bleiben kannst.

Einen Spurwechsel muss man immer mit Blinkem anzeigen. Dazu natürlich absichern durch Schulterblick etc. Auch wenn du am Bordstein parkst und losfährst musst du blinken.

also ist mein Vorgehen richtig? 

Jawoll.

aus einer Spur werden zwei, es gilt grundsätzlich Rechtsfahrgebot, nimmst du die rechte Fahrspur setzt du deine Fahrt ganz normal fort als wäre die Straße einspurig; wechselt du auf die neue linke Spur würde ich den Blinker links setzen (da du das erste Fahrzeug an der Gabelung bist, brauchst du nicht zurückschauen - alle Autos hinter dir fahren ja auf nur einer Spur (du bist die/ der erste in der Kolonne).

Zweispurig wird einspurig. Fährst du auf der linken Spur (nach rechts blinken und schauen, dass du dich einfädelst). Fährst du rechts dann fährst du weiter gerade aus (allerdings sollte man ein bisschen die linke Spur im Auge haben, wenn da jemand zu schnell fährt kommt er irgendwann rüber (muss sich ja einfädeln da Fahrbahnverengung)

aus einer Spur werden zwei, es gilt grundsätzlich Rechtsfahrgebot

nur wenn wir davon ausgehen, dass es außerorts passiert oder der Fragesteller mit "schwererem Gefährt", also z.B. einem "40 Tonner" unterwegs ist. 

Bis 3,5 Tonnen ist freie Fahrstreifenwahl

@Siraaa

oder der Fragesteller mit "schwererem Gefährt", also z.B. einem "40 Tonner" unterwegs ist.

Ich unterstelle jetzt mal das der wenig später links abbiegen möchte, dann darf er auch links fahren.

Jetzt haben wir wohl alle Eventualitäten durch... :)

@Crack

Klar, dann darf er irgendwann auch li rüber :-D :-D 

Oder warte....nee, er muss immer re bleiben...wenn er auf diesem Weg nicht ankommt, Pech gehabt :-P *Ironie*^^