Zweifamilienhaus zu Einfamilienhaus ändern

7 Antworten

Techn isch ist es natürlich möglich, aus dem ZFH ein EFH zu machen. Insbesondere, weil die Abgeschlossenheit der Wohnungen nicht gegeben ist.

Der steuerliche Aspekt ist mir nicht ganz klar, denn bei einem EFH ist keinerlei Abzug von Kosten möglich.

Wenn es um die Vermietungserlöse für die obere Wohnung gehen würde, dann müßten die auch noch dann angegeben werden, wenn es ein EFH ist, denn die tatsächlichen Verhältnisse (Mieteinnahmen), schlagen natürlich die Raumaufteilung.

samaritter 
Fragesteller
 11.10.2010, 15:06

Die Grundsteuer wird bei Einfamilienhäusern anders bemessen. Eingetragen als Zweifamilienhaus kostet das Haus (Hebesätze steigen ja dauernt) im Jahr 67 Euro mehr als ein Einfamilienhaus. Kann man hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer

wfwbinder  11.10.2010, 15:22
@samaritter

Nur wgen der Grundsteuer , würde ich es vermutlich nciht machen, aber OK, als Rechenaufgabe schon interessant.

samaritter 
Fragesteller
 11.10.2010, 15:38
@wfwbinder

Notarkosten + Gerichtskosten entsprechen ca 4 Jahre des Ersparten, dann gehts in die eigene Tasche. Da die Beiträge weiter steigen werden und in absehbarer Zeit keine Vermietung geplant ist, würde es sich rechnen.

Sie wollen sparen...? Mit € 67.00 im Jahr...? Dämmen Sie die Hütte, neue Fenster rein, anständiges Heizsystem und grosse PV auf's Dach... So hab ich es gemacht (REH von 2 auf 3 Wohneinheiten). Dadurch spare ich im Jahr ca. € 3'200.00 (Wärme & Strom). Die NK sind pro WH von über € 200.00 auf unter € 100.00/Monat je WH gesunken (3 WH). Zusätzliche generiere ich Stromeinnahmen aus PV und BHKW von ca. € 3'000.00/Jahr. Die Mieter wurde um 2'800.00/Jahr (macht ca. 9'200.00/Jahr). Diverse steurliche und staatliche Zuwendungen sind hier noch nicht mal eingerechnet - machen aber deutlich mehr als € 400.00 im Jahr aus. Finanzierung war € 76'000.00 in 14 Jahren ist amortisiert. Danach ist der obere Betrag (= 9'200.00/Jahr) mein Gewinn. Unterdessen erhalten ich von der Bank immer wieder Informationen über ähnliche Gebäude.

samaritter 
Fragesteller
 12.10.2010, 23:20

Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Habe zwar keine Mieteinnahmen wie Sie und so groß ist die Hütte auch nicht. Aber Isolierung und Fenster sind neu und seit einem Monat ist auch eine PV aufen Dach. Solar für Warmwasser kommt später, da muß ich erst sparen. Da wollte ich mal mit den 67 Euro anfangen ;-)

ViTALpower  13.10.2010, 00:02
@samaritter

Ja, wenn das so ist kann ich nur gratulieren - Die PV ist das Beste was Sie machen konnten (Unternehmen gründen wg. MwSt mit Sonderabschreibung)... Viel Sonne und Grüsse

So, hab jetzt einfach beim Finzamt nachgefragt. Dort sagte man mir das das nicht ganz so einfach läuft wie bei wikipedia beschrieben. Ein Einfamilenhaus würde meist teurer bewertet als ein Zweifamilienhaus. Es könnte sein das es nur ganz wenige Euros teurer oder billiger werden würde, eine Zweifamilienhaus-Lösung meistens besser ist und ich die Eintragung besser so belassen kann.

Das Haus gehört nur einer Partei, die andere hat ein wohnrecht. Im Grundbuch ist es nicht geteilt, dort steht einfach nur Zweifamilienhaus. Beim Bauamt anmelden? Ich dachte bei Eintragungen ins Grundbuch brauch ich einen Notar. Ohne Eintragung ins Grundbuch bekommt die Gemeinde doch keine Mitteilung oder? Dann würde sich die Steuer doch nicht ändern.

Das geht ohne Probleme.

Normalerweise reicht eine kurze Mitteilung ans Bauamt. Problematisch ist die Sache nur, wenn es auch im Grundbuch in 2 Objekte geteilt ist. Dann muß das über einen Notar geändert werden.

samaritter 
Fragesteller
 11.10.2010, 13:11

Beim Bauamt anmelden? Ich dachte bei Eintragungen ins Grundbuch brauch ich einen Notar. Ohne Eintragung ins Grundbuch bekommt die Gemeinde doch keine Mitteilung oder? Dann würde sich die Steuer doch nicht ändern.