Zwei Vollzeitarbeitsverträge gleichzeitig?

5 Antworten

Wie willst du das denn machen? Du musst ja noch bis zum 30.9. beim alten AG arbeiten. Da kannst du nicht gleichzeitig beim neuen arbeiten.

Sprich mit deinem Arbeitgeber ob ihr einen Aufhebungsvertrag schließen könnt.

Ja, du hättest den vollen Anspruch an Urlaub, allerdings nur den gesetzlichen. Also 4 Wochen.

Dafür beim neuen dann gar keinen.

martinaina 
Fragesteller
 17.06.2016, 09:41

Ich hätte noch  Resturlaub und den beim alten AG benutzt und währenddessen beim neuen AG angefangen. Aber ist leider nicht erlaubt wie ich gerade erfahren habe :)

Heißt das ich dürfte nur die gesetzlichen 20 Tage benutzen und nicht wie im Vertrag vereinbart meine 29? 

Familiengerd  17.06.2016, 11:26
@martinaina

Heißt das ich dürfte nur die gesetzlichen 20 Tage benutzen und nicht wie im Vertrag vereinbart meine 29?

Wenn Dein Arbeitsverhältnis noch in der 1. Jahreshälfte (30.06.) endet, hast Du nur Anspruch auf den anteiligen Urlaub (6/12).

Endet das Arbeitsverhältnis später - was bei Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist der Fall wäre -, hast Du Anspruch auf den gesamten vereinbarten Jahresurlaub, mindestens aber - wenn eine anteilige Berechnung vereinbart wurde - auf den gesetzlichen Mindesturlaub. In diesem Fall hast Du dann aber keinen Urlaubsanspruch mehr gegen Deinen neuen Arbeitgeber (es sei denn, er ist bei ihm höher als beim alten).

faiblesse  17.06.2016, 10:06

So habe ich es hier bei anderen fragen hier gelesen und verstanden.
Also dass du darauf nur (gesetzlich) Anspruch hast. Wie der Arbeitgeber das händelt, ist ne andere frage.

Nein ist nicht erlaubt (Krankenversicherung Sozialversicherung Berufsgenossenschaft....) und nicht vorgesehen. Dein Arbeitsverhältnis endet mit dem Antritt des Neuen! Dein voriger Arbeitgeber kann Dir den Urlaub auszahlen.

Soweit ich weiß steht dir Urlaub bei einer Kündigung bis zu 30.06. nur anteilsmäßig zu, d.h. in deinem Fall 14,5 Tage.

Bei einer Doppelbeschäftigung kommt auch noch der steuerliche Aspekt hinzu.

Hast du den schon mal mit deinem jetzigen Arbeitgeber gesprochen ob er dich eventuell vorzeitig gehen lässt? Eine Möglichkeit ware auch ein Aufhebungsvertrag.

Es kommt naturlich auch auf deinen jetzigen Arbeitsvertrag an ob es dort Punkte über "Nebenjobs" gibt.

martinaina 
Fragesteller
 17.06.2016, 09:35

Vielen Dank für die Antwort.

Aber da ich ja erst zum 31.09 gehe, dürfte ich doch den ganzen Urlaub noch benutzen dachte ich.

Ich dachte es kommt immer auf das Datum an, an dem man ausscheidet und nicht an dem man kündigt?

Bernerbaer  17.06.2016, 09:38
@martinaina

Da hast du recht. Mein Fehler.

Alles andere trifft aber zu. Wann würde denn die Ausbildung anfangen?

martinaina 
Fragesteller
 17.06.2016, 09:39
@Bernerbaer

Die Ausbildung würde normalerweise zum 01.09. beginnen. Aber das wird bei mir leider nicht klappen da ich erst zum 01.10 eine neue Arbeit beginnen dürfte. Dann könnte ich nur meinen Chef fragen ob er mich früher gehen lässt.

Bernerbaer  17.06.2016, 09:42
@martinaina

So ist es. Sprich freundlich mit deinem jetzigen Chef. Erkläre ihm warum du eine (neue) Ausbildung anfangen möchtest. 

Du brauchst die Erlaubnis deines jetzigen Arbeitgebers.

Ja darf man. Dann auf Lstkl 6 den zweiten.