zwei tage kaltes wasser, öl wurde aufgefüllt, was ist wenn heizung defekt ist?

4 Antworten

Nach § 536 BGB ist die miete geminder, wenn die mietsache mit einem mangel behaftet ist. wenn es läger als 2 bis 3 tagen dauert dann kannst du die miete etwa um 20% von der bruttomiete mindern, mach das bitte schriftlich. die kosten für das "fremdduschen" muss der vermieter nach § 280 ff. u. 536a BGB dir ersetzen.

Danke matze58. Das klingt ja schon mal ganz nett :-) Ich hoffe sehr, das es morgen wieder funktioniert. Sollte es aber ein größerer Defekt sein und das ganze WE kein heißes Wasser mehr geben, dann steht mir sicher eine höhere Mietminderung zu, oder ? Ich will das ja auch nicht, blödes Theater..... Das heisst ich kann die MIete mindern, SOLLTE dies aber meinem Vermieter schriftlich mitteilen?! Wie fein.....

@Dakota1985

Die minderung berechnet sich wie folgt: 20% von bruttomiete=X, X dividiert durch 30 tage ist die minderung für einen tag (Y). ist der mangel z.b. 5 tage lang, dann Y mal 5 = minderung für fünf tage.

Dass eine Heizung auch mal ausfallen kann, ist ein allgemeines Lebensrisiko. Zur Not kannst du ins Hallenbad fahren und duschen. Erst wenn der Vermieter die Reparatur einige Tage absichtlich hinausschieben würde bekämst du Grund, etwas dagegen zu unternehmen. Wir haben schließlich (fast) Sommer.

Die Heizung war defekt, konnte jedoch heute noch repaiert werden. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht, denn ich lass mich nicht veräppeln.. Klar kann der Vermieter nichsts dafür, wenn die Heizung kaputt geht, das ist schon klar. Im Hallenbad duschen ? Was soll die Antwort ? Und schließlich ist fast Sommer. GENAU... da duscht man ja schon öfter..... Also so was......

Sie können für die Zeit, in der sie ihre Wohnung nicht voll nutzen können, weil sie beispielsweise nicht duschen können, eine Mietminderung durchführen. Da es sich aber nur Um ein paar Tage handelt, Sollten sie nicht zu großzügig sein. Ich denke mal, dass pro Tag Ausfall des warmen Wassers ein Prozent der brutto Warmmiete nicht zu viel Sind.

Wenn wegen evtl.. höhere Gewalt oder Schusselichkeit ein paar Tage nicht geduscht werden kann, dann ist das ärgerlich vor allem wenn man ein Stinker ist, aber gleich die Miete kürzen, vielleicht nimmt sich der VM mal den Mietspiegel vor, ob da nicht eine Mieterhöhung drin ist.

Höhere Gewalt ist das eine... aber ich muss doch nicht dafür büßen, weil mein Vermieter einfach keine Lust hatte, mal nach dem Öl zu sehen. Und dann muss man auch noch hinter her telefonieren.... Und hier wohnen ausserdem auch noch andere Menschen, mit Kindern.... und die kleinen machen sich auch gerne mal schmutzig.... aber duschen wird ja auch überbewertet HA HA ... wie witzig... Das ist wohl mehr als ärgerlich, denn ich zahle ja MIETE... und das nicht dafür, das ich mal einfach paar Tage kaltes Wasser habe... Aber danke fürdein Kommentar.....