Zwei Stunden für Arztbesuche im Quartal

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§ 616 BGB. Der ArbN ist freizustellen, wenn er für eine nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist.

Das gilt auch für Arztbesuche, die nur innerhalb der Arbeitszeit wahr genommen werden können. Dann muss der Arzt das aber eben auch so bestätigen, dass ein anderer Termin nicht möglich war. Vorsorgetermine fallen darunter idR nämlich nicht, sondern nur akute Sachen.

Arzttermine gehören in die Freizeit. Und wenn der Arzt nur zu normalen Geschäftszeiten offen hat (also z.B. nie bis 20 Uhr), muss sich deine Schwiegermutter eben einen Urlaubstag nehmen oder den Termin an einen Tag verschieben, wo sie grad keine Schicht hat.

Das stimmt so aber nun jetzt auch nicht. Ich bin als ArbN nicht verpflichtet Urlaub zu nehmen oder den Arzt zu wechseln, nur weil dessen Praxiszeiten mit meinen Arbeitszeiten kollidieren. Der Arzt kann bescheinigen, dass kein anderer Termin möglich war und schon greift § 616 BGB und ich habe Anspruch auf bezahlte Freistellung.

@ralosaviv

Wenn das jeder so machen würde, würde ja niemand mehr arbeiten. Also ich als ArbN richte mir meine privaten Termine so ein, dass es nicht mit der Arbeitszeit kollidiert. Wenns dringend ist (akuter Schmerz etc). bzw. echt nicht anders geht, dann ok. Aber bei einer Vorsorgeuntersuchung versteh ich das jetzt wirklich nicht.

@Levilevi

Aber bei einer Vorsorgeuntersuchung versteh ich das jetzt wirklich nicht.

Wenn diese nicht außerhalb der Arbeitszeiten möglich ist, dann ist das einfach so.

Sie muss den Termin verschieben. Wenn es ihr aber nicht Möglich ist einen Termin außerhalb ihrer Arbeitszeiten zu kriegen, muss sie für diesen freigestellt werden.

Das muss dann im Zweifelsfall der Arzt aber auch bestätigen.

Arztbesuche sinbd eigentich Privatsache. Wer krank ist, ist allerfdings arbeitsunfähig und bekommt dann ein Attest,.

Routinebesuche beim Arzt pant man. Der Termin des Arztes ist ja auch nicht in Stein gemeißet, sondern wird mit dem Patienten abgesprochen. Gerade Schichtarbeiter haben also jede Gelegenheit außerhalb der Arbeitszeit den Termin festzulegen.

es gibt keinen Anspruch auf Freistellung für einen Arztbesuch.

In Akuten fällen gibt es diesen Anspruch immer.

Bei Termin hat man diesen wenn es außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist.