Zwei Strafzettel für die selbe Ordnungswidrigkeit am selben Tag?

4 Antworten

Versuchen kann man das immer, aber wenn das Ordnungsamt Dein Geld mit seinen kalten klammen Fingern  in der Hand hat, wird es dass kaum wieder herausrücken. Zumal ein Mehrfachticket durchaus zulässig ist. Gemein ist es natürlich trotzdem ...

Man kann nicht zweimal für die gleiche Tat bestraft werden. Wie du selbst sagst - rufe bei einem der beiden Absender an und schildere das "Problem" und lege ggf. Nachweise über die Zahlung vor. Dann findet sich da auch eine Lösung.

Cool, wenn ich also einmal am Tag geblitzt wurde, kann ich den Rest vom Tag zu schnell fahren! ☺

@mrDoctor

Der Unterschied ist nur, dass es sich dabei um zwei verschiedene Taten handelt. Bei einmal Falschparken, ohne dass das Fahrzeug bewegt wurde, ist es nach wie vor die selbe Tat.....

Hast du dein Auto dazwischen umgestellt? Oder stand es währen der ganzen Seit am selben Ort?

Wenn letzteres der Fall ist, würde ich Beschwerde einreichen.

Auto wurde nicht umgestellt, erst später

Wie willst Du die Beschwerde denn begründen? 

Wenn Du als Falschparker um 10.40 von der Polizei einen Strafzettel bekommst heißt das noch lange nicht, daß Du jetzt das Recht hast für den Rest des Tages Dein Auto im Parkverbot stehen zu lassen.

Außerdem, wenn Deine Frau den Strafzettel vom Auto weggenommen hat, das Auto aber stehen ließ, woher soll die Dame vom Ordnungsamt dann um 12.40 wissen, daß Du bereits vor zwei Stunden schon von der Polizei einen Strafzettel bekommen hast? 

Dumm gelaufen würde ich sagen - vielleicht hast Du aber daraus gelernt.

wenn der erste strafzettel noch unter dem scheibenwirscher vorhanden gewesen wäre, hätte es keine zweite gegeben, sondern der hilfssheriff hätte dann auch bei so viel dreistigkeit den abschlepper bestellen können.

wenn deine frau den ersten aber weggenommen (und ihn gleich bezahlt) hat, das auto aber stehen gelassen hat (taktisch echt clever) dann darst du dich nicht wundern, wenn du auf diese art und weise 2, 3 ode rnoch mehr tickets pro tag bekommst.

das zahlen eines bußgeldes ersetzt keine parkgebühr im halteverbot, bzw. ist kein "parkschein"

Sieh hat nicht den Zettel unter der Windschutzscheibe weggenommen. Ein zweiter wurde nie darunter geklemmt. Sie hatte lediglich als der Brief ankam, die Gebühr gezahlt