Zwei Staatsangehörigkeiten Visumpflichtig was nun?
Hallo,
wie sieht es aus wenn Person A beispielsweise zwei Staatsangehörigkeiten hat und reisen möchte. Nehmen wir an er reist in die USA und hat neben dem deutschen pass auch ein anderes womit er visumpflichtig wäre. Muss nun A sich um ein Visum kümmern oder kann er ganz einfach mit einem deutschen pass einreisen.
Muss A auch immer ein gültigen Pass haben beispielsweise wenn er einen deutschen Person hat und damit innerhalb der EU reisen kann. Beispielsweise wenn er neben deutscher auch türkischer Staatsbürger ist. Die Aufenthaltskarte ist nur in Verbindung mit einem Pass gültig und ein Pass ist Maximum 10 Jahre gültig. Muss A nun auch immer einen aktuellen türkischen (oder ein anderes Land was eine Karte benötigt) Pass haben oder reicht ihm in dem Fall ein deutscher Perso.
2 Antworten
Ich nehme an, Du fragst nicht für "jemanden", sondern für Dich selbst.
Ein deutscher Staatsbürger kann mit seinem deutschen Pass in jedes Land reisen, wenn er die Einreisebestimmungen erfüllt (z.B. ein Visum hat). Eine zweite Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle und interessiert auch niemanden. Es kommt auch nicht darauf an, welchen Pass Du bei der Einreise vorgelegt hast. Du wirst als Deutscher im gesamten Ausland wie ein Deutscher behandelt und genießt auch den Schutz und die Unterstützung des deutschen Konsultes, allerdings nicht aber in der Türkei. Wenn Dir also in der Türkei etwas passiert, wird der deutsche Staat nichts für Dich tun. Vielleicht doch, aber nicht aufgrund einer Verpflichtung.
A kann mit seinem deutschen Pass in die USA einreisen. Die zweite Frage verstehe ich nicht.
Wie das aussieht bezüglich der gleichzeitig bestehenden türkischen Staatsangehörigkeit, müsste mit den türkischen Behörden geklärt werden. Als deutscher Staatsangehöriger bist du auf dem deutschen Staatsgebiet Deutscher. Die türkische Staatsangehörigkeit interessiert hier nicht. Deshalb brauchst du auch keine Aufenthaltskarte, weil du als Deutscher hier alle Rechte und Pflichten wie alle Deutschen hast.
Nehmen wir an ich habe sowohl die deutsche als auch die türkische Angehörigkeit. Als Türke hat mein ein Aufenhaltstitel, welcher genauso lang gültig ist wie der Pass. Nun die Frage muss ich immer einen gültigen Pass bzw eine Aufenhaltskarte haben auch wenn ich deutscher Staatsbürger bin ?!
Schließlich bin ich doch mit einem deutschen pass automatisch berechtigt und mein Aufenthalt ist ist rechtens.