Zwei personen als hauptmieter, B lässt mich nicht ausziehen was kann ich tun?

10 Antworten

Wenn das mit dem Vermieter abgestimmt ist, kannst auch nur du aus dem Mietvertrag raus. Sie zieht dann entweder auch aus, zahlt die volle Miete oder sucht sich einen neuen Mitbewohner.

Du kannst auch schon eher zu deinem Freund ziehen, die Miete zahlst du allerdings bis zum Ablauf des Vertrages. Wenn man mit dem Vermieter redet, kann man auch oft schon früher raus, wenn man einen Nachmieter präsentiert.

Wenn man mit dem Vermieter redet, kann man auch oft schon früher raus, wenn man einen Nachmieter präsentiert.

Mit dem müßte hier, neben dem Vermieter, auch die andere Person der Partei Mieter einverstanden sein.

@anitari

natürlich

Du willst ausziehen, kannst aktuell nicht kündigen, darfst aber mit Einverständnis des Vermieters einen Nachmieter suchen. Deine Mitmieterin akzeptiert deinen Wunsch nicht, selbst entwickelt sie keine Initiativen um einen genehmen Nachmieter zu präsentieren. Ich fürchte, du musst nach Ablauf des Kündigungsverzichtes die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung einklagen.  
Ist der Kündigungsverzicht auch für den Vermieter gültig?

Du hast das Recht auszuziehen wann Du willst. Daran kann dich nichts und niemand hindern.

Kommt bezüglich des gemeinsamen Mietvertrages keine gütliche Einigung, z. B. Vertragsentlassung mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen, zustande hilft nur die Kündigung des Vertrages durch die Partei Mieter.

Stimmt eine Person davon der Kündigung nicht, kann die andere Person sie darauf verklagen.

Dann ersetzt das Urteil die Unterschrift unter die Kündigung.

Vorausgesetzt der Vertrag ist unbefristet und ohne noch laufenden Kündigungsverzicht.

Aber sie schreibt doch, dass sie erst seit 3/16 Mieter sind und erst nach Ablauf von 13 Monaten nach weiteren 3 Monaten kündigen kann.

@Lea1984

Ob nun jetzt oder erst nach 13 Monaten, sie allein kann gar nicht kündigen.

Mit eine von euch austauschen meint er wohl, dass Du einen Ersatzmieter statt Dir anbringen könntest- oder der andere Hauptmieter jemanden für die WG findet.

Es steht Dir also frei, B mitzuteilen, dass sie sich um einen Mitmieter kümmern soll, sonst wirst Du es tun- da der Vermieter einverstanden ist.

Lass Dir aber schriftlich vom Vermieter geben, dass er damit einverstanden ist, dass Du aus dem Vertrag entlassen wirst, wenn Du einen Nachmieter gefunden hast- der dann aber sicher Deinem Vermieter gefallen muss. Frage daher auch nach seinen Vorstellungen (ob er darauf besteht, dass die Person berufstätig ist, muss es ein unbefristeter Vertrag sein, Haustiere, ...).

Aber- lies selbst, es kann schwer werden, da so einfach herauszukommen.

http://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-vorzeitig-kuendigen/

Du hast auch noch die Chance, den Mietvertrag einem Anwalt zu zeigen- bei Formfehlern kannst du innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

Noch so eine vor Unwissenheit strotzende Antwort:-(

@anitari

Auch hier nochmal:

Sie schreibt doch, dass sie erst seit 3/16 Mieter sind und erst
nach Ablauf von 13 Monaten nach weiteren 3 Monaten kündigen kann.

Aus Zeitverträgen kommt man nicht so leicht raus.

@Lea1984

Auch hier noch mal:

Sie allein kann gar nicht kündigen. Das erst 13 Monate nach Mietbeginn gekündigt werden kann ist dabei irrelevant.

Zeitmietverträge können übrigen ordentlich (fristgerecht) überhaupt nicht gekündigt werden.

@anitari

OK, danke, dann sind meine Informationen wohl tatsächlich falsch.

@Lea1984

Es liegt doch eindeutig ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit einem Kündigungsverzicht der Mieter bewehrt ist, (wie aus dem Kommentar der FS hervor geht.).

@Gerhart

Ja- und an meinem vorherigen Kommentar kann man auch eindeutig erkennen, dass die Situation schon lang vor Deinem Kommentar geklärt wurde. ^^

Anitari hat mir bereits erklärt, wie deutlich zu lesen ist, dass es hierbei irrelevant ist, dass erst 13 Monate nach Mietbeginn gekündigt werden kann.

Vorausgesetzt, dass der Kündigungsverzicht für Mieter und Vermieter einvernehmlich vereinbart ist, kann derzeit ordentl. keiner kündigen. Hier wäre die Lösung nur ein Mietaufhebungsvertrag der von allen beteiligten Personen unterschrieben werden muss.

Ausziehen darf sie ja jederzeit, bleibt aber trotzdem zur Mietzahlung verpflichtet. Wenn keine Einigung bzw. Mietaufhebungsvertrag mit allen Parteien zustande kommt, kann der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Frist zur Kündigung von  beiden  Hauptmietern gekündigt werden. Sollte sich einer dazu nicht bereit erklären, muss man dessen Zustimmung bei Gericht einklagen.