Zwei Personalausweise bei doppelter Staatsbürgerschaft?

5 Antworten

Frueher war es fuer im Ausland lebende Deutsche tatsaechlich nicht moeglich, einen Personalausweis zu bekommen. Der konnte damals - anders als der Reisepass - nur von den fuer den Wohnsitz in Deutschland zustaendigen Behoerde ausgestellt werden. Ohne Wohnsitz in Deutschland gibt es aber auch keine fuer einen deutschen Wohnsitz zustaendige Behoerde.

Das wurde aber vor einigen Jahren geaendert. Inzwischen duerfen auch die fuer einen Wohnsitz im Ausland zustaendigen deutschen Behoerden (Botschaften, Konsulate) Personalausweise ausstellen. Ein im Ausland lebender Deutscher, der auch die Staatsangehoerigkeit des Aufenthaltsstaates besitzt, kann also neben dem Personalausweis des betreffenden auslaendischen Staates auch einen deutschen besitzen.

Wie andere Staaten das handhaben, kann ich dir allerdings nicht sagen. Es duerfte aber wohl recht unterschiedlich sein.

Ich denke, das kommt auf das Land an. Ich weiß von einem Deutschen, der auch gleichzeitig Brite ist, der aber in DE lebt, dass ihm Britannien den Ausweis verweigert hatte, weil derjenige ja kein "British Citizen" ist.

Ziehe meine Antwort zurück - scheint komplizierter im Detail zu sein, als mir bisher bekannt war.

Doch, auch das.

Nein. Ein Personalausweis gibt deinen Wohnort an. Da du nur einen Wohnort hast hast du auch nur einen Personalausweis

Falsch. Oder wie erklärst du, dass ich einen deutschen Perso haben kann obwohl ich in der Schweiz wohne?

@NoLies

Hast du die Deutsche und die Schweizer Staatsbürgerschaft?

@NoLies § 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen. (2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

@Trytogetme

Ja Gesetze sind halt schwierig. Hast du denn gelesen, was du zitiert hast? Habe ja nur einen Ausweis der Bundesrepublik. Der andere ist ja aus der Schweiz ;-)

@NoLies

Dann hast du aber aber keine 2 Personalausweise, sondern einen Personalausweis und eine Schweizer ID Card

@Trytogetme

Hast du die Frage gelesen? Es geht um Personalausweise aus 2 verschiedenen Ländern. Und danke, ich werde wohl besser als du wissen was ich habe. Und nur weil der Perso hier in der Schweiz anders heißt, ist es immernoch das gleiche. Ganz schönes Fettnäpfchen deinerseits.

@NoLies

Eben nicht. Eine Identitätskarte der Schweiz ist eben kein Personalausweis. Sonst stünde da Personalausweis. Und den stellt, meines Wissens nach, NUR DEUTSCHLAND aus. Und in Deutschland darf man keine 2 PERSONALAUSWEISE haben.

@Trytogetme

Nochmal: lies die Frage! Es geht um Personalausweise, ID Karten oder wie auch immer du es nennen willst aus 2 verschiedenen Ländern! Nichts anderes. Gib halt zu, dass du nicht recht hattest anstatt jetzt zu versuchen ausreden zu finden.

@Trytogetme

§ 4 Personalausweisgesetz bezieht sich ausdrücklich auf Ausweise der Bundesrepublik Deutschland. Ein deutsches Gesetz kann nicht den Besitz von Ausweisen anderer Staaten verbieten.

Niemand darf  mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

Personalausweise weiß ich nicht. Reisepässe auf jeden Fall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung