Zwei Nachnamen?

5 Antworten

Du heißt Müller, er heißt Schmidt. Eure Möglichkeiten sind folgende:

  1. Du bleibst Müller, er bleibst Schmidt.
  2. Du bleibst Müller, er wird Schmidt-Müller oder Müller-Schmidt.
  3. Er bleibt Schmidt, Du wirst Schmidt-Müller oder Müller-Schmidt.
  4. Eure Kinder heißen entweder Müller oder Schmidt (je nachdem, wofür Ihr Euch entschieden habt. Behält jeder seinen Namen, müsst Ihr Euch für die Kinder einigen. Einmal geeinigt, heißen alle nachfolgenden Kinder ebenso.)

Doppelnamen sind definitiv bei Kindern nicht möglich!

ohh vielen Dank, aber was ist denn mit zwei Nachnamen ohne Bindestrich? Geht das nach der Eheschließung?

@anjak81

Nein, nach deutschem Recht geht das nicht. Nur wenn einer von Euch Spanier, Portugiese, Südamerikaner oder Italiener ist.

@butz1510

.. und dann müsst Ihr auch ausdrücklich sagen, dass ihr nach diesem ausländischem Recht heiraten wollt, sonst klappt es wieder nicht.

Ich glaube, daß es hier unterschiedliche Ansätze gibt. Wir zum Beispiel heißen Lütke Wissing ohne Bindestrich. Das ist auch unser Ehename. Hat aber den Hintergrund, daß der Name im eigentlichen Sinne kein Doppelname ist, sondern in unserer Gegend (Westmünsterland) durchaus üblich, weil althergebracht. Also...meine Eltern heißen so, die Großeltern väterlicher Seits hießen so usw.

Die Wahl eines Doppelnamens zum Ehenamen ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bei der Möglichkeit von Doppelnamen in nur wenigen Generationen die Gefahr von nicht mehr handhabbaren "Bandwurmnamen" besteht. Einzige Ausnahme ist, dass in der Geburtsurkunde ein Doppelname eingetragen ist.

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_02_01.html

http://www.heiraten-in.de/content/blogsection/58/216/

Die Eheleute bestimmen einen der Geburtsnamen zum gemeinsamen Ehenamen und der andere dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem gemeinsamen Ehenamen seinen Geburts- oder Familiennamenn hinzufügen. Ob voranstellen oder anfügen, dies ist Beides möglich.

Eine Hinzufügung zum Ehenamen kann immer nur der Ehegatte mach, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist.

http://www.hanau.de/lebeninhanau/familie/standesamt/eheschliessung/artikel/00827/#anker_0_3

Einer kann einen Doppelnamen wählen und der beinhaltet auch den Famieliennamen,den dann beide tragen.Oder jeder behält seinen eigenen Namen.Doppelte Familiennamen gibt es nicht.Kinder bekommen grundsätzlich den Familiennamen

Kinder bekommen den Namen, den die Eltern haben möchten.

Also entweder den Namen der Mutter oder den des Vaters.

Soviel ich weiß, geht das nicht. Aber fragt doch mal auf dem Standesamt nach den aktuellen Regelungen.