Zwei Minijobs, Rentenversicherungsbeiträge?

3 Antworten

Hi,

nein, das kannst du nicht. Ein Befreiuungsantrag gilt einheitlich für alle Minijobs, die du ausübst.

Bei Arbeitnehmern mit mehreren Minijobs und einem regelmäßigen Gesamt-Ar­beits­entgelt bis 450 EUR im Monat kann die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nur einheitlich erklärt werden. Somit wirkt der einem Arbeitgeber gegenüber ausgehändigte Befreiungsantrag zugleich für alle zeitgleich ausgeübten Minijobs, also auch für später hinzutretende Minijobs. In solchen Fällen verliert der Befreiungsantrag erst dann seine Wirkung, wenn der letzte Minijob, für den die Befreiung gilt, beendet wird.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/wirkung-der-befreiung-von-der-rv-pflicht-bei-minijobs_78_256640.html

Also müsste ich dann für beide Minijobs Rentenbeiträge zahlen wenn ich mich nicht befreien lassen möchte ?

@Gasst12345

Ja, genau. Entweder bei beiden zahlen oder bei beiden nicht zahlen. Wenn du dich bei deinem ersten Minijob hast befreien lassen, bist du auch bei deinem zweiten befreit, und zwar ohne weiteren Antrag.

Das kannst du halten wie du willst.

Nur dich bei beiden befreien zu lassen wäre so schlau nicht. Denn durch den Beitrag behälst du den Status pflichtversichert.

Da gibt es doch die Minijobzentrale. Frag da doch mal - vielleicht per mail - nach.