Zwei Minijobs mit Gewerbeschein?

4 Antworten

Ein Gewerbeschein macht dich nicht zum Selbständigen. Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Bist du abhängig beschäftigt, bleibst du es auch, wenn du einen Gewerbeschein hast. Werden dann keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, ist das Beitragshinterziehung aka Schwarzarbeit.

Die Geringfügigkeitsgrenze von 450,- € gilt für abhängige Beschäftigungen, nicht für selbständige Unternehmer.

Du kannst natürlich ein Gewerbe anmelden (§ 14 GewO) aber dann bist du auch buchhaltungs- und steuererklärungspflichtig (§ 25 EStG). Letzteres muss elektronisch authentifiziert inkl. EÜR erfolgen. Kriegst du das auf die Backen?

Ferner musst du alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen 10 Jahre aufbewahren im Falle einer Steuerprüfung.

Dann musst du dir überlegen, ob du als Kleinunternehmer firmieren willst oder doch zur Regelbesteuerung optierst (§ 19 UStG), wenn dein Umsatz diese Frage nicht für dich beantwortet. Als Regelunternehmer bist du natürlich zur monatlichen Abgabe der UStVA verpflichtet, ebenso elektronisch authentifiziert. Vorteil wäre aber, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt wärst. Das ist sehr sinnvoll, wenn deine Auftraggeber vermehrt selbst Unternehmer und keine Privatleute sind. Einmal jährlich dann die Umsatzsteuererklärung.

Gewerbesteuererklärung ebenfalls elektronisch authentifiziert versteht sich von selbst.

Auch achte bitte auf die Sozialversicherung. Es ist wichtig, dass deine Auftraggeber dir nicht weisungsbefugt sind sondern du Einfluss nimmst auf

  • Art der Arbeitsausführung
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Vergütung (bitte mind. 20,- € / Stunde ansetzen und Fahrtkosten in Rechnung stellen)
  • Ablehnung von Aufträgen

Wenn nicht wird die Rentenversicherung sich schwer tun damit, dies nicht als zwei abhängige Beschäftigungen einzustufen.

Auch die Krankenkasse ist zu informieren, da der Gewinn relevant ist für die Beitragseinstufung. Beachte bitte auch, dass dir kein Anspruch auf Krankengeld entsteht als Selbständiger in der GKV, wenn du nicht den 0,6%-Beitragszuschlag zahlst, ebenso, dass die Kasse ein Mindesteinkommen von 1.038,33 € im Monat berücksichtigen muss (§ 240 SGB V). Dies gilt analog für die Pflegeversicherung genau so (§ 1 Abs. 2 SGB XI).

Pflichtmitgliedschaft bei der IHK mit Beitrag und Umlage nicht vergessen und auch die BG wird sich bei dir melden. Angestellte müsstest du dort versichern aber auch manche Unternehmer sind kraft Gesetzes oder Kraft Satzung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Du hast irgendetwas davon nicht verstanden?

Dann taugst du nicht für ein Gewerbe. Such dir eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Am besten fragst du da mal bei deiner Krankenkasse an, die können dir eine Verbindliche auskunft geben.

Und wie bist du dann krankenversichert??