Zwei maliger Verstoß gegen Kontakt verbot (einstweilige Verfügung) kann man die Geldstrafe in Raten abbezahlen oder Wandert man sofort ins Gefängnis?

3 Antworten

mach Arbeit statt Strafe /gemeinnützige Arbeit, musst dann bei der Staatsanwaltschaft Strafvollstreckung beantragen und Deinen Hartz 4 Bescheid beilegen; aber erst wenn Verurteilung da ist und Du zur Zahlung aufgeforderst wirst. Dann aber sofort. Die schicken Dir dann List, wo Du dich bewerben kannst-

Der Verstoß gegen ein gerichtliches Kontaktverbot ist IMMER eine Straftat nach § 4 GewSchG.

Diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Eine Geldstrafe kann, nach Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft, in Raten gezahlt werden (dazu kommen die Kosten des Verfahrens).

Kann diese nicht betrieben werden, muss sie etntweder abgesessen werden (1 Tag Haft / Tagessatz) oder es ist freie Arbeit zu leisten (6 h = 1 Tagessatz).

Frag Deinen Rechtsbeistand.