Zwei mal Kaution für die gleiche Wohnung?

10 Antworten

Obwohl ihr wieder im selben Haus umzieht, müsst ihr wohl oder übel erst mal die Kaution für die neue Wohnung zahlen, die Kaution der alten Wohnung wird nach der letzten Betriebs-/Nebenkostenabrechnung dann i.d. Regel zurückerstattet. Das ist meiner Meinung nach da ihr im selben Haus ja umzieht zwar nicht gerade die feine Englische Art...aber wir wissen ja das Vermieter speziell Wohnungsbaugesellschaften, schon fast schlimmer wie die Haie sind.

Alles Gute für den Umzug

Die "Hai"Bemerkung ist sowas von deplatziert. Du kennst die konkreten Bedingungen für Mieter und Vermieter im Haus doch nicht. Da muss der Fragende erst einmal nachbessern. 

@Gerhart

Wer lesen kann ist klar im Vorteil Gerhard, ich habe geschrieben, dass Wohnnungsbaugesellschaften in der Regel schlimmer wie Haie sind...!! Bitte verfolge doch mal andere Leute...ich mag es nicht gestalkt zu werden...zumal dann solche Bemerkungen echt alles andere als Produktiv sind...du wirst ja wohl nicht die Wohnungsbaugesellschaft des Betroffenen vertreten...also tschüss dann !

Neue Wohnung, neuer Vermieter, neuer Vertrag, neue Kaution - was ist daran unverständlich? Eine Mietsicherheitsleistung ist kein Wanderpokal, der unter den Vermietern weitergereicht wird :-O

Natürlich konnte und kann man die alte Kaution 6 Monate nach Rückgabe im Wesentlichen von dem VM herausbeanspruchen, der sie seinerzeit verlangte und den Rest für erwarbare Nachzahlung aus Betriebskostenbarechnung dann nach deren Abrechnung erstattet verlangen.

G imager761

Neuer Vertrag, neue Kaution. Abwicklung des alten Vertrages... Erstattung der Kaution, die nicht für Schadensregulierung oder BNK-Nachzahlung benötigt wird. So ist es rechtlich. Wenn der Vermieter anders nicht mitspielt, ist es so.

Ja, Ihr müsst die Kaution zahlen.

Die Kaution der jetzigen Wohnung ist auch für diese Wohnung gedacht und der Vermieter kann dann Forderungen aus dem Mietverhältnis damit ausgleichen, z.B. die Nebenkostenabrechnung.

Aber es gibt auch was positives zu schreiben:

Die Kündigungsfristen für den Vermieter richten sich nach dem Ersteinzug in dem Haus und die beträgt somit 9 Monate für den Vermieter.

Deine kürzere Kündigungsfrist bleibt wie sie ist.

Hintergründig vermute ich, dass du die Kaution der vorangegangenen Wohnungen nicht zurück erhalten hast?

Neue Wohnung - neue Kaution - Der Vermieter hat doch auch einen neuen Mietvertrag vorgelegt.