Zwei Jobs auf geringfügiger Beschäftigung - Müssen beide Arbeitgeber von einander wissen?

4 Antworten

Eigentlich sollten beide Arbeitgeber über den anderen Job informiert sein,denn es könnte sich um eine verbotene Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen handeln.

geht es dabei um konkurrenz? geht es nicht eher um finanzielle abgaben?

@Babylou410

Konkurrenz natürlich auch

oHNE DEM ANDEREN aRBEITGEBER DAS MITZUTEILEN; WIRD DAS NICHT GEHEN:

Da beide für die vollen Sozialversicherungsbeiträge haftbar sind, sobald du insgesamt über 400 € kommst, dürfte da keiner der beiden begeistert sein, dem zuzustimmen.

Spätestens bei der Anmeldung bei der Minijobzentrale fällt das auch auf.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/01__400__euro__minijob/01__verdienstgrenzen/03__mehrere__minijobs/mehrere__minijobs.html

Sicherheitshalber solltest du beide AG informieren. Da beide dich bei der Knappschaft anmelden, wird diese in absehbarer Zeit die AG anschreiben, weil sie beim Datenabgleich eine Doppelbeschäftigung festgestellt haben werden.

So lange die 400€Grenze nicht überschritten wird (in der Summe) ist das ja auch nicht weiter von Belang. Nur müssen die AG beim Anschreiben durch die Bundesknappschaft dann nicht erst mal aus allen Wolken fallen......

Nicht nur EIGENTLICH. Du bist sogar gesetzlich verplichtet, beide Arbeitgeber über den Nebenjob bei der anderen Firma zu informieren!

Wo soll das bitte stehen?