Zwei Erben im gleichen Rang, einer schlägt aus, wer erbt?
Zum Sachverhalt: Mein Partner (kein Testament) ist verstorben, lt. gesetzlicher Rangfolge erben die Eltern je die Hälfte, da der Vater bereits verstorben ist, erben der Bruder und die Mutter, der Bruder hat keine Kinder. Der Bruder möchte das Erbe ausschlagen (persönliche Gründe) .
Wer tritt in diesem Fall an die Stelle des Bruders? die Mutter oder der nächste Rang (Geschwister der Eltern)?
3 Antworten
Die Ausschlagung des n. § 1924 II BGB (durch Vorversterben eines Elternteils in deren gesetzl. Erbrecht) nachgerückten Brudes des Erblassers wirkt n. § 1953 II BGB so, als "wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte."
"Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende [Eltern-]Teil allein" bestimmt in dem Fall § 1925 II 2 BGB.
G imager761
Es erbt die Mutter allein, da die Geschwister der Mutter Erben dritter Ordnung sind. Die Mutter aber Erbin der zweiten Ordnung.
Zum Einen sind Geschwister ebenfalls Erben zweiter Ordnung, zum Anderen gilt nach §1925 (3):
Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Teil allein.
Die Geschwister der Eltern sind Erben der dritten Ordnung (als Abkömmlinge der Großeltern). Um die Geschwister des Erblassers ging es nicht. Ansonsten danke für die Ergänzung. Ich wusste zwar von diesem Ansatz, war aber zu faul, diesen rauszusuchen.
*Absatz
Die Mutter.