Zwei baugleiche Wohnung wurden in der Teilungserklärung vertauscht und sind nun den falschen Besitzern zugeordnet. Was kostet die Korrektur?

4 Antworten

Die Kaufverträge sind ja nicht fehlerhaft, sondern die den Verträgen zugrunde liegende Teilungserklärung. Rechtlich haben Sie die falsche Wohnung gekauft. Also muss die TE geändert und anschließend die Kaufverträge neu abgefasst werden. M.E. hat ihr Notar also recht. Die salvatorische Klausel, also Korrekturvollmacht, kann hier nicht angewandt werden. Es handelt sich ja nicht um einen Schreibfehler. Es wäre wegen des wirtschaftlichen Schadens zu prüfen, wer die TE beurkundet hat und ob der Fehler für einen Notar erkennbar gewesen war. Die Änderung der TE müsste ansonsten die Gemeinschaft bezahlen, den Folgeschaden eventuell auch.

Wenn jemand diesen Fehler zu verantworten hat, muss er auch die Kosten für die Korrektur tragen

Ach, das ist doch sogar finanziell besser ;-). Jeder wohnt da wo es ihm gefällt und vermietet die nun falsche Wohnung an den Anderen. Das ist besser für die Abschreibung und auch sonst für die Steuer :-).

Ansonsten schließe ich mich der Antwort von User "DerHans" an.

Es wurde bei der Aufteilung durch einen Zahlendreher in der
Teilungserklärung ( Wohnungsnummern ) zwei Besitzern jeweils die falsche
Wohnung zugeordnet.

Toll. Damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen, der aber beiden Käufern jeweils die falsche Immobile zuweist.

Der aufteilende Notar stellt sich auf den Standpunkt, dass wir dies nur korrigieren können indem wir einen Wohnungstauschvertrag schließen, der aber über den vollen Wert der beiden Wohnungen Notargebühren und Erwerbssteuer nach sich zieht. Quasi gleiche Kosten wie ein Neukauf.

Die Einschätzung des Notars ist m.E. völlig zutreffend. Der Kaufvertrag ist per se nicht rechtsfehlerhaft, sondern mangels entsprechender Prüfung durch die Käufer (und eben nicht durch den beurkundenden Notar, denn der kann ja nicht wissen, welche Wohnung welcher Käufer nun in realis haben will) schlicht auf je eine nicht gewünschte Immobilie ausgestellt. Dieser Vorgang ist nicht zu korrigieren, sondern nur durch einen ernteuten Verkauf/Kauf respektive Tausch zu heilen.

Interessant ist hier allerdings die Frage, wer für die Mehrkosten haften muss. Normalerweise erstellt der Architekt des Wohnungsbauunternehmens auch die TE, ansonsten übernimmt das die Planungsabteilung / das Projektmanagement. Da muss ja der Fehler ursprünglich herrühren. -> Anwalt.