Zwangsvollstreckung wegen Mietschulden eines Familienmitglieds. Geht das?

4 Antworten

Für die Schulden Deines Vaters haftest Du nicht, sofern Du gegenüber dem Vermieter nicht eigene Haftung durch Schuldübernahme übernommen hast.
Das ist in Deinem Fall wohl nicht gegeben. Die Gläubiger Deines Vaters können Dich nicht einfach deshalb in Anspruch nehmen, weil Du ein Kind bist.

Eine Haftung träte erst dann ein, wenn Du das Erbe Deines Vaters angenommen hast, dann bist Du auch für den dessen Schulden verantwortlich. Ich rate Dir also bereits jetzt, das Erbe abzulehnen, sollte der Erbfall eintreten.

Anders gelagert ist die Sache bei den Kosten für die Pflege oder Sozialleistungen, die vom Staat an Deinen Vater fliessen. Das Sozialamt kann in diesem Fall die Kinder zur Zahlung heranziehen. Man nennt das "Elternunterhalt".

In Deinem Fall ist also zu unterscheiden, ob das Sozialamt die Miete für Deinen Vater bezahlt hat und nun von Dir Ausgleich fordert. Handelt es sich dagegen um einen privaten Vermieter und einen privaten Mietvertrag, haftest Du nicht.

Ich würde an Deiner Stelle den Termin mit dem Gerichtsvollzieher wahrnehmen und um Aufklärung bitten, die Zahlung aber erst mal verweigern.

Vielen Dank für deine Antwort.

Für's Erste bin ich ein wenig beruhigt.

Es handelt sich hierbei um einen privaten Mietvertrag. Mein Vater war damals berufstätig, aber er meinte halt leider seine Freundin finanzieren zu müssen statt seinen Pflichten nachzukommen.

Ich verstehe halt einfach nicht wieso ich deshalb zur Rechenschaft gezogen werde. Die Kanzlei die den Vermieter vertritt, lag unter unserer Wohnung. Ich hab dort damals ein Praktikum gemacht. Der Anwalt müsste die Umstände eigentlich kennen.

@Schmupsi89

Wie bereits @Lumpazi77 ausgeführt hat, kommt mir Deine Sache spanisch vor.  Ein Vollstreckungsauftrag bedingt einen gerichtlichen Beschluss. Im Zuge dessen hätte man Dich anhören und zur Auffassung kommen müssen, dass Du nicht haftbar zu machen bist.

Wie kommt dann Dein Name auf den Vollstreckungsauftrag ? Ich könnte mir nur vorstellen, dass der Vermieter behauptet, Du hättest den Mietvertrag mit unterzeichnet. Ich hoffe Du kannst das Gegenteil beweisen.

@Schmupsi89

Dieser Rat ist leider schädlich für Dich, warte auf keinen Fall ab.

In dem Termin wird Dich der Gerichtsvollzieher auffordern umgehend in bar zu zahlen, falls Du das nicht kannst, wird er Dich auffordern die Vermögensauskunft abzugeben, wenn Du das verweigerst wirst Du bereits in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen und der Gläubiger kann einen Haftbefehl gegen Dich beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen (zur Erzwingung der Vermögensauskunft).

Wenn Du um Aufklärung bittest, wird Dir der Gerichtsvollzieher die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides vorlegen (oder Dir eine Kopie davon überlassen). Diese wird es geben, denn ansonsten dürfte der Gerichtsvollzieher den Auftrag nicht annehmen. 

Die Zeit etwas rechtlich gegen die Zwangsvollstreckung und den Titel zu unternehmen läuft bereits. Beim Gerichtsvollzieher ist es (im Grunde) zu spät (und wird danach eher komplizierter aufgrund weiterer Folgen).

Beachte auch, dass ab dem Moment in dem Du den Vollstreckungsbescheid tatsächlich das erste Mal bekommst, eine Notfrist von zwei Wochen läuft. Wenn die Verstreichen kann Dir auch ein Rechtsanwalt nicht mehr helfen (es sei denn der Vollstreckungsbescheid wurde sittenwidrig erworben).

@surbahar53

Selbst, wenn es so ist, wie Du vermutest, müsste unser Fragesteller selbst Vollstreckungsabwehrklage einreichen und einstweiligen Rechtsschutz im Eilverfahren beantragen.

@Xipolis

Interessant, aber wie kommt es zu dem Titel, sollte die Tochter den Mietvertrag nicht mit unterschrieben haben ?

@surbahar53

Vermutlich so:

1.) An die Adresse des Vaters des/der Fragestellers/in wurde der Mahnbescheid gegen die Fragestellerin zugestellt.

2.) Gegen diesen wurde kein Widerspruch eingelegt.

3.) Daraufhin wurde nach Ablauf der Widerspruchsfrist und wie von der anderen Partei beantragt dort der Vollstreckungsbescheid zugestellt. Dieser steht einem vorläufig rechtskräftigem Versäuminsurteil gleich.

Irgendetwas stimmt an der Geschichte nicht bzw. ist evtl. nicht vollständig.

Wie käme der Gerichtsvollzieher dazu, von Dir eine Vermögensauskunft zu verlangen, wenn Du nicht in irgendeiner Weise mit der Sache zu tun hättest? Die Tatsache, dass Du damals bei Deinem Vater gewohnt hast reicht für dieses Verlangen nicht aus ! Richtet sich der Vollstreckungsauftrag direkt an Dich und ggf. mit welcher Begründung?

Rufe den GV an und kläre das ! Ist eine Klärung nicht möglich, solltest Du zu einem Anwalt gehen !


Ich habe mal gerade geschaut.. Ich bin als Schuldner in dem Vollstreckungsauftrag aufgeführt.

Aber ich weiß wirklich nicht inwiefern ich mit der Sache zu tun haben sollte. Wie gesagt, ich war nur das Kind das miteingezogen ist. Ich habe nie etwas unterschrieben.

Das einzige was mir in den Sinn kam ist, dass mein Vater arbeitslos ist und deshalb versucht wird das Geld von mir zu holen. Aber wieso soll ich für seine Schulden aufkommen?

@Schmupsi89

Rufe doch mal den Anwalt des alten Vermieters an und frage den, wie er die Schulden Dir gegenüber begründet.

Ich fürchte, Du kommst ohne eigenen Anwalt nicht weiter und den solltest Du noch vor dem Termin beim GV einschalten !

@Lumpazi77

Begründung: Vollstreckungsbescheid (= vollstreckbares Versäumnisurteil).

Wie der Nutzer itasca schon schrieb, hier liegt Titel, Klausel und Zustellung vor, ansonsten könnte der Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht durchführen.

Da kommt der Fragesteller ohne Anwalt nur raus, wenn er sich im Schuldrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht auskennt.

Den Einschub von itasca, dass sich der (volljährige) Teilnehmer nicht umgemeldet hat, kann allerdings schnell jede Hoffnung im Keim ersticken.

Ich würde zum Anwalt gehen und den fragen - nicht das Internet...

Das habe ich auch vor, aber bis ich einen Termin habe, erhoffe ich mir hier eine Antwort zu bekommen, die mir hilft.

@Schmupsi89

Den Termin solltest Du so schnell als möglich, also noch heute am Freitag machen. Möglicherweise hast Du auch Anspruch auf Beratungshilfe.

Vorweg: Wenn Du nicht zahlst und auch nicht die Vermögensauskunft abgibst und auch selbst keine Gegenklage (verbunden mit einstweiligem Rechtsschutz) erhebst (Klage auf Abwehr oder Unterlassen wegen Sittenwidrigkeit), wirst Du bereits in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen (mit der Folge des Schufa-Eintrags) und der Gläubiger kann den Haftbefehl gegen Dich beantragen (ausgenommen Du kannst den Termin entschuldigen).

Gehe bitte sofort (noch am Freitag Vormittag anrufen zwecks Terminvereinbarung nächste Woche) zu einem Rechtsanwalt! Es handelt sich hier um ein sehr komplexe Situation aus der Du, wenn Dich nicht auskennst, in der Regel nicht alleine herauskommst. Abwarten ist rechtlich immer schädlich für Dich!

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und die Kosten eines Rechtsanwalts nicht aufbringen kannst (weil nur geringes Einkommen und wenig oder kein Vermögen vorhanden), dann wird Dir vom Staat Beratungs- und im Falle der Klage auch Prozesskostenhilfe gewährt. Die Antragstellung kann über den Rechtsanwalt erfolgen.

Das ist der Weg, den ich Dir dringend empfehle, denn der Gerichtsvollzieher wird und muss aufgrund des Auftrags vollstrecken, Deine Einwände spielen da keine Rolle (denn dafür sind die Gerichte zuständig und da die Gegenseite einen Titel hat, musst Du selbst klagen).

Ansonsten würde ich Dir das Forum 123recht.net und dort das Unterforum Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung empfehlen (kostenlos, Registrierung notwendig).