Zwangsvollstreckung wegen Mietschulden

4 Antworten

Ich würde an deiner Stelle zum Gericht fahren, und mir dort gegen Vorlage deines ALGII Bescheides einen Beratungsschein ausstellen lassen. Mit diesem kannst du dann zum Anwalt gehen, ohne Kosten! Der wird dir dann helfen!

Wozu einen Beratungsschein, wenn das Urteil schon rechtskräftig ist??? Was soll ein Anwalt da machen???

Der umstand zahlungsunfähig zu sein ,steht einer kostenfestsetzung nicht entgegen was heisst das?

  • Das bedeutet für die Vermieterin das sie ein rechtskräftiges Urteil mit einer festgesetzten Summe hat.

  • Es hat nichts mit der momentanen Zahlungsfähigkeit zu tun sondern nur die Sicherung des Anspruches.

  • Ein Gerichtsvollzieher wird kommen und versuchen zu pfänden,wenn es etwas zu pfänden gibt.


Zu der festgesetzten Summe können und werden wahrscheinlich in Abständen immer wieder Gerichtsvollzieherkosten hinzukommen. Ebenso die auflaufenden Zinsen.

Und wenn man den hartz4 bescheid dem gerichtsvollzieher vorzeigt,sowie eine kopie das man die eidesstaatliche abgegeben hat wegen dieser geschichte wird dann erstman alles ausgesetzt?

Ja er macht Notiz,z.B. das es nichts zu pfänden gab.

Das hindert den Vermieter nicht daran nach einigen Monaten wieder einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

Wenn der Gerichtsvollzieher z.B zweimal in einem Jahr kommt dann steigt die ursprüngliche Forderung von 2500 auf ca.2543 € zuzüglich Zinsen.


Hier mal ein Auszug aus einem Link,wenn Du mehr wissen erfahren willst gehe auf:

http://rain-brandt.de/index.php?option=com_content&view=article&id=87:gerichtsvollzieherkosten&catid=47:wissenswertes&Itemid=73

Gerichtsvollzieherkosten Wer kennt das nicht?

Post vom Gerichtsvollzieher ist im Briefkasten. Ein Gläubiger möchte mit Nachdruck Geld haben. Nur wie setzt sich die Summe zusammen, die der Gerichtsvollzieher haben will? Eine genaue Auflistung ist diesen Schreiben selten zu entnehmen. Wie viel darf also der Gerichtsvollzieher vom Schuldner verlangen?

Diese Frage ist leicht zu beantworten. So wie es für die Anwälte das Rechtsanwalstvergütungsgesetz, für die Gerichte die Kostenordnung gibt, gibt es für die Gerichtsvollzieher ebenfalls ein Gerichtsvollzieherkostengesetz. Nach diesem müssen die Gerichtsvollzieher abrechnen.

Für die Zustellung erhält der Gerichtsvollzieher folgende Kosten:

persönliche Zustellung - KV 100 7,50 EURO erledigte oder nicht erledigte sonstige Zustellung KV 101 2,50 EURO Dokumentenpauschale pro Seite 0,50 EURO - 6 Seiten KV 600 3,00 EURO Wegegeld bis 10 km KV 711 2,50 EURO Auslagen mind. 3 EURO KV 713 3,00 EURO sonstige Zustellungen KV 701 3,45 EURO Summe gesamt 21,95 EURO

Das ist nur ein kleiner Auszug,bzw.die Grundgebühren,hinzukommen können noch andere Kosten!

Dann bekommt der Kläger ein Gerichtsurteil. Das besagt, dass ihr zahlen müsst. Unbeachtet, der Tatsache, dass ihr z.Zt. nicht zahlungsfähig seid. Dieses Gerichtsurteil gilt dann 30 Jahre lang. Sie kann auf Grund dessen immer wieder versuchen zu pfänden. Sie muss zwar jedes Mal die Kosten vorstrecken, hat aber Anspruch darauf, dass ihr diese Beträge zurück zahlt. Aus der Nummer kommt ihr dann NIE MEHR raus.

Solange Du kein Geld hast, musst Du (logischerweise) auch nichts zahlen...

ja aber das gericht sieht es nicht so obwohl ich schon beweise zugeschickt habe was meinen die mit zwangsvollstreckung .kann ich jetzt schon rate vereinbaren oder kommt erst der gerichtsvollzieher?

@jasmin1980

Das ist allein Sache des GV, das Gericht hat damit nichts zu tun es fällt nur das Urteil...

@jasmin1980

Dass du im Moment nicht zahlen kannst, heißt ja nicht, dass du es in 20 Jahren immer noch nicht kannst.