Zwangsvollstreckung UG - Mitgesellschafter
Hallihallo,
ich bin Mitgesellschafter einer UG, an der ich zu 50% beteiligt bin. Ein weiterer Gesellschafter, der zugleich zum Geschäftsführer gestellt worden ist, hält die restlichen 50% Anteile.
Durch längere Krankheit und eine Operation hat der Geschäftsführer nicht alle Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig abgegeben, wovon ich nichts wusste, wodurch die Schätzung in die Zwangsvollstreckung kam.
Vor 2 Tagen dann stand der Vollzugsbeamte dann bei mir in meiner Firma und wollte von mir Geld haben. Muss der Vollstrecker sich nicht erst einmal an den Geschäftsführer wenden bzw. in den Firmenräumen der UG erfolglos vollstrecken bevor er an die Gesellschafter herantritt? Was ist, wenn die zu vollstreckende Summe mein Beteiligungskapital übersteigt? Muss ich das dann im Innenverhältnis mit dem Gesellschafter regeln oder muss der Vollzugsbeamte erst einmal an den GF herantreten?
Danke
2 Antworten
Es haftet die UG (und evtl. der GF), nicht der einzelne Gesellschafter.
Der Gerichtsvollzieher kann an die Kasse, das Konto und die Werte der UG ran, aber nicht an den Geldbeutel der Eigentümer.
das regelt normalerweise der steuerberater---sprich ihn sofort an.