Zwangsvollstreckung nach Versäumnisurteil beim Arbeitsgericht
Hallo,wer kann mir weiterhelfen?Ich habe meinen ehemaligen Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagt, da der Tarifpartner (Christliche Gewerkschaft) für nicht tariffähig erklärt wurde.
Nun habe ich eine vollsteckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils erhalten, da die Beklagte nicht zum Gütetermin erschienen ist.
Mittlerweile hat der Anwalt der Beklagten allerdings Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt und beantragt, die Klage unter Aufhebung des Versämnisurteils abzuweisen.
Meine Fragen:Sollte ich trotzdem die Vollstreckung durchführen und das Geld bis zum Urteil aufheben? Da der Prozess sich noch über 2 - 3 Jahre hinziehen könnte, vermute ich, dass die Zeitarbeitsfirma bis dahin Insolvent geht oder eine Umfirmierung vornimmt. Mit was für Schadensersatzansprüchen habe ich im schlimmsten Fall zu rechnen?
Kann mir einer weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
Anrom
2 Antworten
Das Versäumnisurteil ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, das heißt, Du kannst den Gerichtsvollzieher beauftragen. Da Dir der Einspruch bereits bekannt ist, kannst du höchstens die sogenannten Sicherungsvollstreckung durchführen. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher kassiert das Geld (soweit möglich und vorhanden) und hinterlegt es beim Amtsgericht. Dort bleibt das Geld und Du erhälst einen Hinterlegungsschein, der Dich berechtigt das Geld heraus zu fordern, sobald ein Urteil rechtskräftig ist. Es ist nicht möglich Dir das Geld vorab auszuzahlen, da es ja durchaus möglich ist, dass Du das Verfahren schlussendlich verlierst.Die Sicherungsvollstreckung ist aber eine gute Möglichkeit Dir vorab die Forderung zu sichern. Frag doch einfach mal bei dem Amtsgericht, das für den Sitz Deines Arbeitgebers zuständig ist, nach dem zuständigen Gerichtsvollzieher und lass Dir seine Vorgehensweise erklären. Viel Erfolg
Hallo,
sollte die Gegenpartei nicht eine unheimlich gute Begründung haben, weshalb sie nicht vorher Einspruch eingelegt hat (Und da würde mir keiner einfallen). Dann gilt das Urteil als rechtskräftig. Du schreibst aber "Da sich der Prozess noch über 2 - 3 Jahre hinziehen kann". Das verstehe ich nicht. Ist den schon ein Prozess angesetzt worden? Ein Versänisurteil ist ja nur das Resultat, da die Gegenpartei dem Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat. Damit ist ja noch lange kein Prozess eröffnet worden.
Mit dem Versäumnisurteil bzw. Titel kannst Du natürlich jeder Zeit einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Viele Grüße
Also auf keinen Fall Kontakt mit der Gegenpartei aufnehmen! Du solltest das ganze vielleicht noch einmal vorher mit Deinem Anwalt besprechen. Kontakt zur Gegenseite bitte nur über Deinen Anwalt! Nicht das Du dort noch etwas falsches sagst oder Dir etwas falsch ausgelegt wird.
Also auf keinen Fall Kontakt mit der Gegenpartei aufnehmen! Du solltest das ganze vielleicht noch einmal vorher mit Deinem Anwalt besprechen. Kontakt zur Gegenseite bitte nur über Deinen Anwalt! Nicht das Du dort noch etwas falsches sagst oder Dir etwas falsch ausgelegt wird.
vielen Dank. So wie ich das verstanden habe, sieht der Ablauf so aus:
AN klagt vorm Arbeitsgericht auf Lohnnachzahlung (Equal Pay)AG erscheint nicht zum GüteterminAN und AG erhalten das Versäumnisurteil (AN erhält die vollstreckbare Ausfertigung)AG legt innerhalb einer Woche Einspruch ein und beantragt einen baldigen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.
Dann werden mehrere Termine folgen (Kammertermin, 1. Instanz, 2. Instanz usw.) und das kann dauern. Vielleicht wird der Rechtssteit auch ausgesetzt, bis es in einem ähnlichen Fall zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt. Es handelt sich übrigens um die Tariffähigkeit der CGZP (Christliche Gewerkschaft).
Wenn ich vorher vollstrecke, muss ich dann zum Amtsgericht und da beauftrage ich dann einen Gerichtsvollzieher? Oder sollte ich vorher lieber den Anwalt der Gegenpartei kontaktieren?
Grüßeanrom