Zwangsversteigerung: Verkehrswert 1 Euro

3 Antworten

Hallo, die Versteigerung beginnt mit dem sog. geringsten Gebot. Hier sind Gutachterkosten, Gerichtskosten, evtl. öffentl. Lasten usw. untergebracht. Der die Versteigerung betreibende Gläubiger ist Herr des Verfahrens. Achte auf die vollständige Bereinigung des Grundbuches. Der Rechtspfleger gibt Auskunft. Besuche wenigstens 10 Versteigerungen um die Aufregung kontrollieren zu können und das Procedere zu verstehen. Viel Erfolg, Peter

Die Sicherheitsleistung muss auf Verlangen eines Beteiligten erbracht werden, welcher durch die Nichtzahlung des Gebots beeinträchtigt wäre. Solch ein Verlangen ist bei einem Verkehrswert von 1 Euro jedoch rechtsmissbräuchlich. Die Wertgrenzen sind die 5/10- und 7/10-Grenzen.

Die Sicherheit muss auf den Wert geleistet werden, der bei der Ersteigerung zusammenkommt... Steigt z. B. das letzte Gebot auf 100.000 €, musst du sofort in bar (oder bankbestätigtem Scheck) die 10.000 € auf den Tisch legen.

Das ist unrichtig. Die Sicherheitsleistung beläuft sich immer und unabhängig vom Gebot auf 10% des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes und ist nur auf Verlangen eines Berechtigten zu leisten, dessen Rechte beeinträchtigt werden könnten.