Zwangsversteigerung, Teilnahme?!

10 Antworten

Informationen zu Zwangsversteigerungen findest Du in der Tagespresse oder am Aushang des Amtsgerichtes. Manche Gerichte haben da auch online Termine veröffentlicht. In den Veröffentlichungen steht auch, was versteigert werden soll. Hingehen kannst Du einfach so. Diese Verfahren sind öffentlich. Einfach Zwangsversteigerung googeln.

Zwangsversteigerungen für Grundstücke und Häuser werden beim Amtsgericht durchgeführt. Termine stehen normalerweise in der Tageszeitung oder werden auch bei Gericht veröffentlicht. Auch Pfand- bzw. Leihhäuser führen Zwangsversteigerungen durch, nämlich von Pfändern, die nicht ausgelöst worden sind. Diese Versteigerungen werden auch oft in der Tageszeitung angekündigt, auf den Homepages der Pfandhäuser oder durch Aushang im Schaufenster der Pfandhäuser. Auch der Zoll versteigert Sachen, dazu einfach mal im Internet auf der entsprechenden Seite nachsehen!

Du kannst über das Amtsgericht die Versteigerungstermin erfahren (hängen dort aus); es gibt aber auch Verlage, die alle Termine beinhalten.

Hingehen (ohne mitzusteigern) geht natürlich.

Wenn Du mitsteigerst musst Du aber eine Sicherheitsleistung von 10% des VErkehrswert des Objekts hinterlegen, üblicherweise über eine unbefristete und unbedingte Bankbürgschaft oder einen Bundesbankscheck. Bar geht nicht.

Sicherheitsleistung von 10% des VErkehrswert des Objekts hinterlegen, üblicherweise über eine unbefristete und unbedingte Bankbürgschaft oder einen Bundesbankscheck. Bar geht nicht.

KÖNNEN SIE DIES NÄHER ERLÄUTERN?

Zwangsversteigerungen (von Immobilien) werden in der Tageszeitung angekündigt und hängen zudem im zuständigen Amtsgericht aus.

Wenn Du das liest, bekommst Du logischerweise auch mit, was versteigert wird.

Hingehen kannst Du jederzeit. Es versteht sich ja von selbst, dass eine Zwangsversteigerung öffentlich sein muss, sonst könnten ja keine Bieter teilnehmen.

Zwangsversteigerungen in deiner Nähe werden in den Zuständigen Gerichten per Aushang und ansonsten in der Tagespresse bekannt gegeben. Man kann "einfach hingehen", aber nicht "einfach mitbieten". Dazu muss man sich anmelden und Kaution hinterlegen.