Zwangsversteigerung Hausbewohner will nicht raus?

Ist das die ehemalige Eigentümerin?

Ja

4 Antworten

Hab da was gefunden: § 57a Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)

Nach dieser Vorschrift gilt: Wird ein Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben, kann der Ersteher ein Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist (3 Monate) zum nächstzulässigen Termin kündigen.

Die aktuelle Bewohnerin ist da Ex-Eigentümerin und nicht Mieterin, aber ich würde ihr genau diese Frist setzen und dann die Zwangsräumung betreiben. Die kann sich bis zu 5 Monate hinziehen.

die Zwangsräumung betreiben. Die kann sich bis zu 5 Monate hinziehen.

Das ist die zweitbeste Lösung. Wenn die nicht will und Theater macht, kann sich dass deutlich länger als 5 Monate hinziehen.

Geld ist meist ein Problemlöser und die Zwangsräumung auch nicht preiswerter.

Und wie sieht es aus mit Schadenersatz?

Schlecht. Was meinst du warum die zwangsversteigert wurden?

Du brauchst eine Ausfertigung deines Zuschlagsbeschlusses mit Vollstreckungsklausel. Den erhälst du auf Antrag von der Geschäftsstelle des Zwangsversteigerunsgerichts. Damit kannst du dann beim Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung beantragen.

Parallel würde ich mit der Bewohnerin im Gespräch bleiben und mit etwas Geld beim Umzug behilflich sein. Das ist die günstigere und nervenschonendere Variante.

Wende dich an einen Anwalt für eine fachkundige Beratung.

Nehmt euch am besten einen Anwalt.

Aber die Frist von 2 Wochen ist deutlich zu kurz.

Wie soll die Frau denn in so kurzer Zeit eine Wohnung finden?

Das ist die ehemalige Eigentümerin sie weiß das nicht seit gestern

@Waffel2

Waffel2Fragestellervor 3 Minuten

Das ist die ehemalige Eigentümerin sie weiß das nicht seit gestern.

Damit hast du Recht, hilft dir aber nicht weiter. Versuch mit der zusammenzuarbeiten. (s.o. eigene Antwort).

@lesterb42

Was soll ich ihr sagen? Wie verpacke ich das in einen schönen Brief freundlich aber ernst und aussagekräftig

@Waffel2

Garnicht. Fahr da hin und rede mit der. Ab besten zusammen mit deiner Frau. Da muss man sehr behutsam vorgehen, nicht dass die Bewohnerin behauptet, du hättest ihr ans Knie gefasst.