Zwangsversteigerung gegen sich selbst als Mitinhaber einer Grundschuld - ist das rechtlich überhaupt zulässig und wenn, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
Habe gerade einen kuriosen Fall in meinem Bekanntenkreis...
2 Enkelkinder sind Haupterben. Der eigenen Mutter und dem Bruder der Mutter (also Onkel der Kinder) stehen jeweils ein Pflichtteil zu.
Der Onkel läßt sich mit einer Grundschuld ins Grundbuch eintragen um seinen Anspruch zu sichern. So weit so gut.
Nun betreibt der Onkel die Zwangsversteigerung des Hauses um an sein Erbteil zu kommen, obwohl die Haupterben und auch die Mutter mit ihrem Pflichtteil nicht damit einverstanden sind.
Von der moralischen Seite mal ganz abgesehen, ist das rechtlich denn überhaupt zulässig und wenn, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
4 Antworten
Der Onkel ist nicht Erbe, sondern hat einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben bzw. den Nachlass. Wenn er sich nun eine Grundschuld "eintragen lässt" (er kann sie nicht einfach eintragen lassen, das müssen die Erben bewilligen, oder er hat keine Grundschuld, sondern eine Zwangshypothek aufgrund eines Titels zur Eintragung gebracht) kann er aus diesem Recht heraus die Zwangsversteigerung betreiben. Das ist völlig legitim.
Das ist eine sognannte "Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" (in diesem Fall der Erbengemeinschaft) auch "Teilungsversteigerung" genannt. Siehe § 180 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz). Kommt sogar lelativ häufig vor, wenn sich Gemeinschaften jeglicher Art nicht über die Verwertung der Immobilie einigen können.
Meinen Dank!
Haben wir hier auch gerade diskutiert... Aber in dem fall wäre doch eine Zwangssicherungshypothek einzutragen, oder?
Wenn überhaupt, dann diese. Ich glaube nämlich kaum, dass die Erben ihm eine Grundschuld für die Pflichtteilsforderung bewilligt haben.
§ 2033 BGB
Er möchte seinen Teil ausgezahlt haben, sind die anderen Erben nicht leistungsfähig, muss verkauft werden.
Das passiert gar nicht mal so selten.
Er kann übrigens seinen Teil auch seperat verkaufen, nur findet man da häufig keinen Käufer.
Dankeschön!
Der Onkel ist nicht Erbe, also gibt es auch nichts auszuzahlen...
Ja das geht und nennt sich Teilungsversteigerung
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Nein, das nennt sich Zwangsversteigerung.
*Vollstreckungszwangsversteigerung, um genau zu sein.
Wie kommst du auf eine Teilungsversteigerung? Darauf deutet nichts hin, zumal er die Zwangsversteigerung aus einem dinglichen Recht betreibt.