Zwangsstillgelegtes KFZ verkaufen und anmelden?

3 Antworten

Das Kfz kann jederzeit verkauft werden. Egal ob die Versicherung bezahlt ist oder nicht und auch egal ob von Amts wegen stillgelegt oder auf andere Art abgemeldet. Nur bei bestehenden Versicherungsrückständen solltest du es nicht verkaufen solange es nicht stillgelegt ist. Verursacht der Käufer einen Unfall obwohl Dir bekannt ist, das der Versicherungsschutz trotz noch gültiger Zulassung nicht mehr besteht, dann hast Du als Verkäufer ein Problem. Außerdem bist du nicht berechtigt den Behörden das Kfz trotz angeordneter Stillegung von Amts wegen, der Vollstreckung zu entziehen.

Super, danke!

Wenn das Fahrzeug dein Eigentum ist, kannst du es natürlich verkaufen. Deine Schulden haben mit dem neuen Eigentümer nichts zu tun.

Vorher das ding abmelden, dann ist es frei von versicherung und kennzeichen

Ist ja zwangsstillgelegt. Somit ist es ja abgemeldet. Der kleine Brief hat hinten ein Stempel mit Datum und der Sticker wurde entwertet.

@Cavvi133

oi bei uns in österreich sieht das halt alles anders aus,

Stilllegung heißt bei uns kennzeichen eingezogen aber nicht abgemeldet