zwangsräumung frist von 3 wochen?

7 Antworten

Eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit gibt es nicht. Aber er muss sich rechtzeitig vorher anmelden. Und dabei sind 3 Wochen in der Regel üblich.

Hey die Antworten sind nahezu korrekt. Es gibt eine gesetzliche Frist von 2 Wochen. Denn bis 2 Wochen vor dem Termin muss ein Schuldner Räumungsschutu bei Gericht beantragen können. Daher stellt der GV üblicherweise 3 bis 4 Wochen vor der Räumung den Termin zu.

Ein GV

https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/ratgeber/vermietung/kuendigung/zwangsraeumung.html

Ist auch die Räumungsfrist verstrichen, kann der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Dieser setzt eine letzte Frist vom meist drei Wochen zur freiwilligen Räumung. Verstreicht auch diese, erfolgt die eigentliche Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher beauftragt dafür ein Speditionsunternehmen und stellt dem Vermieter für die voraussichtlichen Kosten einen Vorschuss in Rechnung.

Ja. Zwar ist dies nicht im Gesetz geregelt und auch die GVGA weist in § 128 Abs. 2 lediglich eine "angemessene Frist" zur Vorankündigung aus, jedoch hat sich die 3- Wochen- Regel unter den GVs als einzuhaltende Norm eingebürgert und unterliegt eventuell sogar einer Rechtssprechung. Es ist in der Regel davon auszugehen, dass der GV eine Räumung mindestens 3 Wochen vor der Vollstreckung dem Schuldner mittels Zustellung (also per PZU) ankündigt.

Gruß

itasca

Normale Menschen gehen rechtzeitig vorher - das spar Kosten