Zwangsräumung: Aufhebenbar durch Zahlen der gesamten Schulden?

7 Antworten

Irgendwann ist auch die Frist abgelaufen da ein weiteres aufrechtes Vertragsverhältnis für mindestens einer der Parteien auch nicht mehr zumutbar ist. Der Vermieter kann ja davon ausgehen dass sich das Spielchen immer wieder bis zum letzten Tag einer Räumung wiederholt - das Vertrauensverhältnis ist also gestört.

Nein, es gibt ja keine Gründe für Skepsis, da wir uns nichts aus den Findern ziehen. Wir können ja alles mit Schriftstücken belegen. Es ist ja nicht so, dass wir aus Spaß an der Freude nicht gezahlt haben. Es wurde rechtzeitig der Bafög-Antrag gestellt und dieser ist mittlerweile auch durch un die Rückzahlung da. Es ist also alles belegbar, warum keine Zahlung möglich war. Und der Wille zum Zahlen ist natürlich da. Wir wollten uns nie, auch wenn es nun so ist, den Stempel von Wohnungsschmarozern aufdrücken lassen.

Bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage könnt ihr die Schulden begleichen. Wenn die Frist abgelaufen ist, dann ist der Zug leider abgefahren.

eine Zwangsräumung kann nur mit einem Eilantrag (Gericht) in letzter Minute verhindert , ausgesetzt werden..

wenn eine ausreichend hohe Summe/Sicherheit bezahlt wird und es kommen dann noch Kosten für den abgesagten Termin drauf..

Und wie läuft sowas ab? Was muss man dazu wohin mitnehmen?

@Mindcrasher

schaut mal welches Gericht für Euch/sie zuständig ist .. steht bestimmt auf dem Schreiben mit der Räumungsankündigung ... evtl. könnt ihr Aufschub bekommen

alles Gute

@himako333

Sowas bekommt man doch nur im Härtefall. Von uns ist niemand behindert, krank oder sonstwas. Es ist schlicht so, dass uns dieser Bafög-Antrag den Nacken gebrochen hat. Und jetzt wo die Zwangsräumung in 9 Tagen vor der Tür steht, ist die Bewilligung plus Nachzahlung durch. Und alles was wir nur wollen ist, die Wohnung zu behalten und halt die Miete zu bezahlen. Jene die wir schuldig sind und ganz normal alle weiteren.

Ich verstehe einfach nicht wie ungescholtenen Menschen so ein Mist passieren kann und es irgendwie niemanden interessiert.

Dieser Mist ist ja nicht auf uns zurückzuführen, sondern eher den deutschen Staat - wenn man es so sieht. Für 8 Monate Barbeitungszeit für einen Bafög-Antrag, Sätze und der Unwille zu Helfen wie "Da können wir ihnen nicht helfen, da das Bafög-Amt für sie zuständig ist" auf jeglichen Ämtern, ist nicht uns zuzuschulden.

Wir haben nichts verheimlicht und haben dies auch keineswegs vor - egal wie sich was anhört. Wir sind immer noch ehrliche Leute.

Wir sind uns die Füsse plattgelaufen, haben telefoniert, geredet, getan und gemacht. Das bringt aber nichts, wenn einem andere Instititionen Steine in den Weg legen - was eben zu dieser Situation geführt hat.

Auch die Familie wurde gefragt, ob sie helfen könne. Kann sie aber nicht.

@Mindcrasher

aktuell ist weniger die Frage wie es dazu kam, wichtiger ist was kann noch verhindert werden... bei einer Zwangsräumung werden wertlose Sachen gleich weggeschmissen und der Rest auf Kosten Deiner Freundin eingelagert :( das wird ein sehr teures Ding.. und ein Dach übern Kopf hat sie dann auch nicht mehr

ich würde, da sie jetzt flüssig ist erstmal alles dransetzen die Zwangsräumung zu stoppen..

Eilanträge hatten sogar schon bei Hausbesetzern Erfolg, also die sind nicht unbedingt Plemplem :))

@himako333

Das mit den Hausbesetzern stimmt. Aber gesetzlich gesehen haben wir doch keine Chance mit dem Eilantrag. Zumal ein Antrag doch 14 Tage vorher gestellt werden müsste. Wir nicht behindert, schwer krank oder sonst was sind. Und ganz nebenbei: was würde ein solcher Eilantrag bringen? Und noch blöder gefragt: ein Eilantrag worauf? "Stornierung" der Räumung? Sorry, dass ich so dumm frage, aber ich kenne mich mit solchen Themen null aus.

Ja kannst Du, wenn Du Deine Mietschulden jetzt auf einen Schlag bezahlst und künftig pünktlich die Miete zahlst, dann wird die Kündigung unwirksam und Du kannst Rechtsmittel gegen die Zwangsräumung einlegen. Mehr dazu kann Dir ein Rechtsanwalt sagen, aber ein eigener und nicht den Deines Vermieters.

Wie sicher bist du dir bei deiner Antwort?

Rechtsmittel gegen die Zwangsräumung kann man doch nur bis 14 Tage vor Räumung bei Gericht bewirken. Dafür ist es schon zu spät.

Es ist zu spät. Rede mit dem Vermieter persönlich und sage ihm, dass du die gesamten Kosten (Mietrückstände, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher) bezahlst. Er ist der Einzige, der jetzt noch einlenken kann. Wenn er will.