Zwangsräumung anfechtbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Des Weiteren hatte er von der Wohnbaugesellschaft bei der er Mieter war eine schriftliche (!) Zusage, dass das Mietsverhältnis fortgesetzt würde sofern die Mietschulden übernommen bzw bezahlt würden

Die spannende Frage ist folgende: Wurden die Mietrückstände denn tatsächlich beglichen? Allein die Zusage des Jobcenters, wonach die Mietschulden übernommen werden, ist hier nicht ausreichend.

da die Frau in der Rechtsabteilung auf einmal der Ansicht war er müsse die Mietschulden UND die Gerichtskosten bezahlen um die Räumung abwenden zu können.

Wer soll denn die Gerichtskosten sonst bezahlen, wenn nicht dein Bekannter?? Das wird aber auch nicht alles sein. Es kommen nämlich nun auch noch die Kosten für Gerichtsvollzieher, Räumung, Einlagerung, etc. dazu. Das ist erfahrungsgemäß nochmal ein vierstelliger Betrag.

Lohnt sich hier überhaupt ein Gang zum Anwalt

Lohnt sich meiner Meinung nach nicht. Es gibt ein rechtskräftiges Urteil und eine Räumung durch einen Gerichtsvollzieher. Wie soll denn ein Anwalt nun noch gegen dieses rechtskräftige Urteil vorgehen, zumal das Urteil schon vollstreckbar ist? Das hätte er zur Verhandlung machen müssen.

Dein Bekannter hat hier mehrfach gepennt. Was hat er unternommen, als er die Ankündigung der Räumungsklage erhalten hat? Hier hätte ein Anwalt ins Rennen geschickt werden müssen, um ggfs. einen Vergleich mit dem Vermieter zu schließen.

Ciller81 
Fragesteller
 20.02.2015, 09:59

Erstmal vielen lieben Dank für deine tolle Erklärung :)

Soweit ich weiß ist kein Geld geflossen, er hatte nur dieses Schreiben vom Amt. Das die Gerichtskosten zu den Mietrückständen dazu gezählt werden war mir so nicht bewusst. Natürlich ist mir auch klar, dass er diese bezahlen muss allerdings dachte ich es wäre eine von den Mietrückständen getrennte Sache.

Ja er hat sich da richtig in die Nesseln gesetzt das ist richtig, und warum er erst so spät aktiv geworden ist, ist mir ebenfalls ein Rätsel.

Jedenfalls werde ich ihm dann die Tage ausrichten, dass er sich wohl tatsächlich den Gang zum Anwalt sparen kann und die Zeit und Energie lieber in die Suche nach einer neuen Wohnung und eines Jobs stecken soll.

ChristianLE  20.02.2015, 10:02
@Ciller81
Soweit ich weiß ist kein Geld geflossen, er hatte nur dieses Schreiben vom Amt.

Das reicht leider nicht aus.

Ciller81 
Fragesteller
 20.02.2015, 10:08
@ChristianLE

Ja leider nicht, da muss er dann jetzt wohl durch.

Dir jedenfalls vielen lieben Dank!!! :)

da die Frau in der Rechtsabteilung auf einmal der Ansicht war er müsse die Mietschulden UND die Gerichtskosten bezahlen um die Räumung abwenden zu können.

Auf "einmal"? Natürlich erhöhten sich die Mietschulden schon seit Wochen, gar Monaten immer weiter um Vollstreckungskosten. Darüber durfte dein Freund vom Gerichtsvollzieher auch genauestens im Bilde gewesen sein.

Ein weiterer Aufschub oder Teilzahlung dürfte scheitern, wenn der Gläubiger einen beantragten Räumungstitel nach letzem vergeblichen Beitreibungsversuch jetzt auch mal vollstrecken lässt.

Wer es soweit kommen lässt, braucht keinen Anwalt, sondern eine neue Wohnung.

Ciller81 
Fragesteller
 19.02.2015, 20:17

Das ist soweit durchaus richtig und der Punkt warum er erst so spät auf die ganze Situation reagierte ist mir ebenso ein Rätsel. Was mich verwundert ist der Punkt, dass es ein Schreiben der Wohnbaugesellschaft gibt dass besagt, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird sofern die Mietschulden bezahlt werden. Von den Gerichtskosten war keine Rede und es wurde ihm auch mehrfach bestätigt, dass es sich lediglich um die Mietschulden handelt. Daraufhin bekam er ein entsprechendes Schreiben vom Amt. Wodurch das mit den Mietrückständen kein Problem mehr war. Die wurden auch tatsächlich nicht mehr als Argument aufgeführt sondern auf einmal wollte die Frau von der Rechtsabteilung die Gerichtskosten dazu haben obwohl er ein Schreiben hat in dem ausschließlich von den Mietschulden die Rede ist.

imager761  20.02.2015, 09:18
@Ciller81
Von den Gerichtskosten war keine Rede

Musste es das? Wie kann man annehmen, dass Mahngerichte oder Gerichtsvollzieher kostenlos tätig weren? Es versteht sich wohl von selbst, dass diese Kosten nicht vom Gläubiger übernommen werden, sondern sich die Forderung gegenüber dem Schuldner insoweit erhöht.

bwhoch2  20.02.2015, 09:30
@Ciller81
sofern die Mietschulden bezahlt werden.

Mit Mietschulden sind aber im Allgemeinen alle Schulden gemeint, die aufgrund eines Mietverhältnisses entstehen. Also Kaltmiete, Nebenkosten, Nachzahlungen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Prozesskosten, Räumungskosten usw. usw.

Woher soll denn der Vermieter wissen und warum soll er so blauäugig sein und glauben, dass er die Gerichtskosten auch noch bekommt, wenn er nur wegen bezahlter Warmmiete das Mietverhältnis fortsetzt.

Im Allgemeinen liegen zwischen fristloser Kündigung und einem Räumungstitel bzw. bis zum Räumungstermin mehrere Monate, in denen man handeln kann. Da wurde viel versäumt und die Räumung ist die Quittung dafür. Vielleicht lernt Dein Bekannter wenigstens was daraus.

Ciller81 
Fragesteller
 20.02.2015, 10:02
@imager761

Es ging nicht darum dass die Gerichtsvollzieher kostenlos tätig werden, es war mir lediglich nicht bewusst, dass die Gerichtskosten mit den Mietschulden zusammengefasst werden und beides zusammen beglichen werden müssen. Ich dachte das wären zwei getrennte Verfahren. :)

imager761  20.02.2015, 10:09
@Ciller81

Nein, sind es nicht. Es wird eine Gesamforderung tituliert, deren Zusammensetzung man anhand der bekannt offenen Mietzahlungen nun auch leicht nachvollziehen kann :-)

Wenn dein Konto ins Minus rutscht, schuldest du ja auch vollen Ausgleich des Saldos einschl. Dispositionszinsen, nicht nur den überzogenen Betrag :-)

Ciller81 
Fragesteller
 20.02.2015, 10:14
@imager761

vielen lieben Dank, dann werde ich ihm das so weitergeben :)

Dann soll er jetzt erstmal seine Energie in die Job- und Wohnungssuche stecken und zusehen, dass sowas nicht wieder vorkommt ;)

Dir jedenfalls ein ganz großes Danke nochmal! :)