Zwangsgeld festgesetzt, Pfändungverfügung kam. Welches Vorgehen ist das effektivste und schnellste, um die Pfändung abzuwenden, außer der Abgabe der St.-erkl.?

2 Antworten

Herzlichen Glückwunsch, die Ignoranz, einen Zwangsgeld-Bescheid so lange zu ignorieren, bis eine Pfändung eintriftt, muss auch erstmal geschafft werden.

außer der Abgabe der Steuererklärung gibt es KEINE Möglichkeit, die Pfändung abzuwenden. Die Bank ist verpflichtet, 4 Wochen nach Eingang der Pfändung den Betrag an das Finanzamt zu überweisen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Erklärung noch nicht abgegeben sein, so freut sich der Staat über zusätzliche Einnahmen. Wenn die Abgabe erfolgt ist, so wird das Zwangsgeld wieder erstattet.

byhteway:

bis das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzt, dürften bereits einige Briefe eingetroffen sein.

Das stimmt leider nicht.

Die Zwangsvollstreckung wird eingestellt, wenn die erzwungene Leistung, also die Abgabe der Steuererklärung, erbracht ist.

Wenn die Zwangsvollstreckung aber bereits durchgeführt wurde oder der säumige Steuerbürger das Zwangsgeld ohne Pfändungsandrohung gezahlt hatte, gibt es keine Erstattung.

@Helmuthk

Nachtrag: Das ergibt sich aus § 335 AO.

@Helmuthk

hatte ich doch geschrieben .... außer Abgabe der Erklärung gibt es keine weitere Möglichkeit

byhteway:

ich hatte bereits mehrmals den Fall, dass ein bezahltes Zwangsgeld vom Finanzamt wieder erstattet wurde ...

@wurzlsepp668

Das ist auch in den Erlassen zu § 335 AO erwähnt, nämlich dann, wenn das Zwangsgeld nach Erfüllung der angemahnten Angelegenheit freiwillig gezahlt wurde.

zunächst der einfache Teil der Antwort:

Die Bank ist verpflichtet die Pfändung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auszuführen. Ein Umgehen ist seitens der Bank nicht möglich. Einzig der Pfändungsgläubiger (das Finanzamt) kann die Pfändung durch eine Nachricht an die Bank ruhend stellen oder ganz aufheben.

Nun zur etwas schwierigen Angelegenheit:
Das Zwangsgeld ist fällig und kann nur durch das Finanzamt aufgehoben werden (ich bin mir nicht sicher ob das überhaupt möglich ist) Lässt sich aber nur klären in dem der entsprechende Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzter um Fristverlängerung zur Abgabe der Steuerklärung gebeten wird und er dieser der Fristverlängerung evtl. unter Aufhebung des Zwangsgeld zustimmt.

Andere Möglichkeiten gibt es nicht.


Erreiche ich nun durch die Abgabe der Steuererklärung eine Aufhebung der Pfändung?

Ja, aber nur dann, wenn die überzahlte Steuer mindestens gleich hoch ist wie der Pfändungsbetrag. In dem Fall muss das Finanzamt die BAnk über die Gegenstandslosigkeit der Pfändung informieren.

ich sehe Verhandlungen über Fristverlängerung als sinnlos an .....

da bisherige Terminsetzungen durch das Finanzamt keine Frucht getragen haben .....

Der Sachbearbeiter im Finanzamt ist gegenüber seinem Vorgesetzten Rechenschaft schuldig, warum er eine außergewöhnliche Fristverlängerung gewährt hat (die Fristverlängerung KÖNNTE meiner Ansicht nach der Sachbearbeiter alleine gar nicht geben, er bräuchte das Einverständnis des SGL)