Zwangsexmatrikulation duales Studium, was ist mit dem Ausbildungsbetrieb?
Hallo,
durch das 2. Nichtbestehen einer Prüfung meines dualen Studiums werde ich möglicherweise von meiner Hochschule bald zwangsexmatrikuliert. Der Prüfungsausschuss hat noch nicht entschieden.
Mir ist klar, dass ich dann nicht mehr an der Hochschule weiterstudieren kann, aber was passiert mit dem Vertrag zwischen mir und dem Betrieb? Reicht die Exmatrikulation aus, um mich fristlos zu kündigen?
2 Antworten
Das kann man so pauschal nicht beantworten!
Es kommt darauf an,
° ob etwas dazu im Ausbildungsvertrag / in der Vereinbarung über das duale Studium steht (z.B. eine automatische Auflösung bei Nichtbestehen von Prüfungen)
° wie bzw. wann die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis aufkündigen können,
° ob eine Salvatorische Klausel vorhanden ist,
° usw.
Ohne genaue Angaben bzw. Einsicht in die Verträge kann Dir hier leider niemand helfen.
Ich empfehle Dir daher, bei der für Deine Ausbildung zuständigen IHK einen Gesprächstermin zu vereinbaren, und dazu alle relevanten Unterlagen mitzunehmen.
in der regel ist dann die ausbildung in deinem betrieb ebenfalls beendet, da sie nicht weitergeführt werden kann. hier wird es zeit das du sofort mit deinem ausbilder ins gespräch kommst.
Aber es mag (bei gutem Willen der Beteiligten) Möglichkeiten geben, die Ausbildung ggf. in anderer Form weiterzuführen - im Sinne der Erlangung einer beruflichen Qualifikation.
Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller schon bestrebt ist, eine solche Qualifikation zu erlangen, sonst hätte er hier nicht gefragt - deshalb auch der abschließende Hinweis in meiner eigenen Antwort.
Nach Information bei der IHK sollte er seinen Ausbilder ansprechen.