Zwangsentstempelung Kfz?
Heute habe ich einen Brief von der Zulassungsstelle bekommen, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich der Verfügung vom 3.4.2018 keine Folge geleistet habe und mein Fahrzeug deshalb zwangsentstempelt werden muss. Weil man das Fahrzeug heute nicht angetroffen hat (es steht in einer Garage), ist es nun zur öffentlichen Fahndung ausgeschrieben worden. Ich habe sofort bei der Zulassungsstelle angerufen und mitgeteilt, dass ich keine Verfügung bekommen habe und dass mein Fahrzeug versichert ist und der Versicherungsbeitrag, als auch die Kfz-Steuer von meinem Konto abgebucht worden sind. Ich erhielt die Antwort, dass ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen soll. Außerdem müsste ich die bisher entstandenen Kosten trotzdem zahlen, weil ich der Fahrzeughalter bin. Kurz und knapp, die Versicherung hat die Vorversicherung beschuldigt, obwohl ich diese im letzten Jahr gekündigt habe. Zudem hat sie die Versicherungsbescheinigung nochmals elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt. Nach etlichen Telefonaten konnten weder die Zulassungsstelle, noch die Kfz-Versicherung mir sagen, was da schief gelaufen ist. Und die Versicherung meinte zudem, dass sie mir nicht versprechen kann, dass sie die Kosten, welche auf mich zukommen, über nehmen wird. Ich soll die Rechnung von der Zulassungsstelle erst mal bezahlen, dann bei der Versicherung einreichen und abwarten. Hat hier jemand schon einmal so etwas erlebt? Bin für jede Antwort dankbar.
6 Antworten
Hat hier jemand schon einmal so etwas erlebt?
Zum 30.10.2017 habe ich schriftlich gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung erhalten...
Hey lieber Sherlock60,
hast du denn schon mal genau nachgelesen, auf welches Ablaufdatum deine Kündigungsbestätigung bestätigt ist??? Ein "richtiger" Sherlock Holmes hätte dies längst getan... ;-)
Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort. Inzwischen habe ich Antwort von der Vorversicherung erhalten. Der Fehler liegt im Versicherungsablauf. Das war der 1.2. Und meine jetzige Versicherung korrigiert das immer wieder korrigiert, deshalb habe ich jetzt das Problem...
D.h. für die Zulassungsstelle, sie wußten nichts anzufangen mit der neuen eVB-Ü, da ja der Versich.schutz noch über die alte Kfz-Versicherung aktuell u. gültig war...
PS: Dies ist hier einfach immer wieder das Los der online-Antragsteller als Laie im Kfz-Versich.geschäft, welche meinen sie könnten auf einen Versich.vermittler verzichten :-))
Sorry - aber solche Vorgänge könnte ein Versich.vertreter bestimmt vermeiden...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Aber der Vorversicherer bestätigt doch das korrekte Ablaufdatum!? Und auf welches Datum bitte jetzt genau?
Zitat: Zum 30.10.2017 habe ich schriftlich gekündigt.
Ergo: Da gibt es doch nichts zu berichtigen!
.... kommt vor, auch bei uns.
Was sagt denn dein Berater/Makler dazu, für den ist das doch auch Alltag?
Etwas wirr trotzdem, was hat eine Vorversicherung mit deinem jetzigen Vertrag zu tun und die FIN wurde auch richtig der neuen Versicherung mitgeteilt?
Morgen rufe ich nochmal bei der Zulassungsstelle an und Frage nach
Bzw. gehe persönlich vorbei und die sollen mir diese Verfügung vom 3.4. ausdrucken und zeigen, da ich nichts erhalten habe
Das Problem bestand zwischen den Versicherungen. Das Ende der alten Versicherung war der 1.2.2018 und die neue Versicherung hat den 01.01.2018 der Zulassungsstelle mitgeteilt.
Und wer bitte hat denn nun den neuen Kfz-Versich.antrag gestellt???
.... nun verstehe ich gar nichts mehr, ein Kunde kennt seine Laufzeit nicht und andere haben Schuld? Zitat: Zum 30.10.2017 habe ich schriftlich gekündigt
hier kommen mehrere Sachen zusammen:
- offenbar hat die Übermittlung der Elektron. Vers.Bestätigung nicht geklappt (vielleicht falsche Daten) oder wurde vergessen. Das kann am (neuen) Versicherer oder an der Zulassungsstelle liegen. Soetwas passiert automatisiert und wenn sich dann die PC´s nicht verstehen ...
- aus irgendwelchen Gründen kam die erste (meist kostenfreie) Benachrichtigung von der Zulassungsstelle nicht bei Dir an. Das ist ggf. ein Versäumnis der Zulassungsstelle.
Ich fürchte, dass die Zulassungsstelle nicht auf die Erhebung der Kosten verzichten wird, auch wenn nicht auszuschließen ist, dass es an der Technik der Zulassungsstelle gelegen hat. Dafür haben die nicht die Kompetenzen. Der neue Versicherer wird ggf. aus Kulanz (die wollen ja weiter Geschäfte mir Dir machen) diese Kosten übernehmen. Die Frage ist, ob dieser ganze Aufwand für die 30 EUR gerechtfertigt ist.
Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort. Inzwischen habe ich Antwort von der Vorversicherung erhalten. Der Fehler liegt im Versicherungsablauf. Das war der 1.2. Und meine jetzige Versicherung korrigiert das immer wieder korrigiert, deshalb habe ich jetzt das Problem....
...also doch einen "unterjährigen Vertragsablauf"! Da kommt es schon öfter mal vor, dass die Übermittlung einfach vergessen wird, da der Ablauf nicht zum 31.12. eines Jahres ist, wie die allermeisten Kfz-Versich.verträge ;-))
... und der VN schreibt gekündigt wurde zum 30.10. , und neu abgeschlossen wurde zum 01.01., nicht zum 01.02. so jedenfalls seine Behauptung. Also selber reingerissen!
Kurz und knapp, die Versicherung hat die Vorversicherung beschuldigt, obwohl ich diese im letzten Jahr gekündigt habe...
Hi Sherlock60,
zu welchem Datum hat denn der Versichererwechsel stattgefunden?
Bei unterjährigem Versich.ablauf kann es schon mal vorkommen, dass die eVB-Ü nicht übermittelt wird an die Zulassungsstelle... :-((
Seit 1.1.2018 bin ich bei der neuen Versicherung, habe auch alle Unterlagen bekommen
Eine evtl. Möglichkeit, das Übermittlungsdatum dieser eVB-Ü zur GDV Dienstleistungs-GmbH zu erhalten, wäre ein Versuch über den kostenlosen "Zentralruf der Autoversicherer" Tel. 0800 250 260 0
Auskunft zur Gültigkeit einer VB-Nummer
Über den Zentralruf der Autoversicherer kann die Gültigkeit einer VB-Nummer erfragt werden. Auskünfte zu den Inhalten einer elektronischen Versicherungsbestätigung sind auf diesem Wege aus Datenschutzgründen allerdings nicht möglich.
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/evb/evb-fuer-zulassungsbehoerden/
Viel Glück wünscht dir siola55 ;-))
Und was sagt dein Versicherungsvermittler dazu, der hat das Ganze doch eingerührt, oder nicht?
Bei unterjähriger Hauptfälligkeit kann das passieren, wenn man nicht weiß, was man im Antrag der neuen Versicherung angeben muss. Falls das der Fall war und du das auf eigene Faust gemacht hast, war das dein eigener Fehler.
Nein,da war alles korrekt ausgefüllt
Also unterjährige HF? Und dann wurde auch ausdrücklich angegeben, dass eine eVB-Ü verschickt werden muss?
Hahahaha, das war gut mit dem Sherlock Holmes!!! Inzwischen habe ich eine Email erhalten von der Vorversicherung, die das Ende der Versicherung jedes Mal auf elektronischem Wege korrigieren, weil meine neue Auto Versicherung das falsche Datum übermittelt hat.