Zwang zum Arbeitslosmelden

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Nein, musst Du nicht, wenn Du keine Leistungen beziehen willst, gibt es keinen Zwang...

Du musst Dich nicht zwingend arbeitssuchend / arbeitslos melden, wenn Du aus Deiner Abfindung sowohl Deinen Lebensunterhalt wie auch den Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bestreiten kannst. Schaffst Du diese Brücke ab Kündigung für mindestens 3 Monate, dürfte Dir weder Arbeitsagentur oder Jobcenter bei Antragstellung eine Sanktion dafür aussprechen.

du solltest dich arbeitssuchend melden. somit werden dir die zeiträume bei der rentenversicherung gutgeschrieben. weiterhin kannst du vermittlungsvorschläge bekommen, wenn du dem arbeitsmarkt weiterhin zur verfügung stehen möchtest. immerhin wirst du ja sicher nicht soviel abfindung erhalten haben, dass es ein leben lang reicht oder?

Arbeitssuchend solltes du dich melden. Schon damit die Zeit der Rentenversicherung als Ausfallzeit gemeldet wird. An die Krankenversicherung denken bzw. die Beiträge selbst bezahlen.