Zwang Klassenfahrt Ski fahren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In NRW ist das eindeutig nach den Richtlinien für Schulfahrten gem. Ministerialerlass vom 19.03.1997 geregelt. Ich gehe davon aus, dass es in den anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gibt. Gem. 4.2 RL i.V.m. § 43 SchulG NW ist die Teilnahme an einer Klassen/ Kursfahrt Pflicht. Sie unterliegt der Schulpflicht. Bei Entstehen höherer Kosten ist eine solche Fahrt rechtzeitig anzukündigen, wobei die Kosten insgesamt derzeit 600,-- € nicht übersteigen sollen. So sind die Eltern/ Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert, so dass sie sich um die Finanzierung kümmern können.

Theoretisch könnte also die Schule/ Bezirksregierung die Nichtteilnahme durch Festsetzung einer Geldbuße ahnden, ähnlich wie beim Schuleschwänzen.

Es könnte theoretisch wohl auch der Kostenbeitrag bei rechtzeitiger Festsetzung zwangsweise durchgesetzt werden.

Aber das macht natürlich niemand.

Teilweise  machen die Schulen Alternativangebote, etwa Ski fahren in Österreich im Winter oder Segeln/ Surfen in den Niederlanden im Frühjahr. Die jeweils nicht Mitfahrenden werden dann übergangsweise zu eigenen Lerneinheiten in der Schule zusammengefasst.

Ansonsten stellen die Schulleiter anheim, zuhause zu bleiben und während der Klassen-/ Kursfahrt am Unterricht in einer Parallelklasse teilzunehmen.

Fährt ein Jahrgang komplett, bekommen die wenigen Daheimgebliebenen Sonderedukation.

Sie muss nicht daran teilnehmen. Sie kann in der Zeit auch einfach in eine andere Klasse gehen. Schulpflicht besteht ja auch in dieser Zeit.

 Es gibt sicher noch einige Schüler die die 500€ nicht bezahlen können. Das ist nicht ungewöhnlich. 

Hast du einen Link dazu, dass Klassenfahrten nicht verpflichtend sind?

@Heidrun1962a

Nun ja, ich würde auch mit fahren, ich gehe selber noch im Januar Snowboard fahren.

Aber danke für den Link! :)

Klassenfahrten sind leider keine Pflicht. Jeder darf sich ausgrenzen, wie er möchte - und danach sogar noch rumheulen, dass man nicht richtig in die Klassengemeinschaft aufgenommen wird...

Es gibt in jeder schule einen Fond, aus dem Familien unterstützt werden, die es sich nicht leisten können.

Allerdings kann ich von meiner Erfahrung aus berichten, dass ich damals selber nicht mit fuhr und in der Paralleklasse die woche über war.

Auch heute bei meinen Kindern hab ich noch nie gehört,dass das zwang ist. Bei meinem großen sind letztes Jahr einige nicht mit gefahren.

Nun ja der Leher scheint etwas.. mir fällt aktuell kein Ausdruck dafür ein...

Viele, möchten nicht mit, weil es ihnen zu teuer ist und viele einfach kein Ski fahren wollen. Der Lehrer scheint es aber einfach durchsetzen zu wollen und er möchte auch, dass alle mitfahren.

Aber eine gesetzliche Grundlage hast du nicht für mich? Ich selber habe leider nichts gescheites gefunden.

@RainDrop123123

Ich bin damals selber nicht mit gefahren weil ich keinr Lust hatte. Ich und Schnee passt einfach nicht zusammen^^

Klar der Lehrer will soviel Kinder wie möglich mit ins Boot nehmen, dass es nicht allzu teuer wird

Das hab ich bei spiegel gefunden. Kann leider keinen link posten, da ich mit handy aktiv bin und mir manche seiten keinen link senden.

Zum Thema Klassenfahrt befanden Richter bislang: Die Teilnahme ist keine Pflicht. Eltern haben daher auch grundsätzlich das Recht, ihren Kindern das Mitfahren zu verbieten. Und Schüler können auch von sich aus sagen: "Ohne mich". Extra-Ferien bedeutet das für Daheimgebliebene aber nicht. Sie müssen in dieser Zeit dann in eine andere Klasse gehen. Und welche das sein wird, legt die Schule fe

Das muss die Familie mit der Schule klären. In der Regel gibt es dort einen kleinen Etat für solche Härtefälle, aus dem die Familie dann einen Zuschuss oder sogar eine Kostenübernahme erhält (ohne, dass das jemand erfährt).

"Nicht wollen" oder "Kein Spaß haben" ist bei schulischen Veranstaltungen kein gutes Argument. "Angst haben" auch nicht. Ängste kann man überwinden, daran wächst man und ob es Spaß macht weiß man auch erst, wenn man es probiert hat. :)