Zuzahlung Eigentumswohnung?

5 Antworten

Du wohnst da, von daher hat er natürlich auch einen Anspruch auf Miete von Dir.

Du erwirbst ja auch kein Eigentum an einer Mietwohnung, wenn Du Deinem Vermieter Miete zahlst.

Beim Rest kann ich nicht überblicken, ob das fair ist oder nicht da Du keine genauen Zahlen nennst.

Ich möchte mich da jetzt nicht einmischen, aber in der Regel sollte man keine Immobilie abzahlen ohne dafür auch als Eigentümer mit eingetragen zu sein.

Es sollte schon eine Gegenleistung erbracht werden.

Ich habe vor demnächst eine Wohnung zu kaufen und werde ein Kredit dafür aufnehmen. Ich werde auch die Zinsen und die Tilgung zahlen.

Da meine Tochter mit ihrem Freund in die Wohnung einziehen wird werde ich meiner Tochter schon die Wohnung zu 30% im Grundbuch auf sie eintragen lassen. Sie zahlt mir dafür die Rate (Zins + Tilgung) für den Kredit, den ich aufgenommen habe. Sonst wohnt sie in der Wohnung mit ihrem Freund mietfrei. Der Freund muß auch keine Miete zahlen, soll jedoch die Nebenkosten über 200€ alleine tragen. Zudem muß er sich an die Lebenshaltungskosten zu 50% beteiligen. Die Kosten die für die Wohnung anfallen muß meine Tochter im Verhältnis zu ihrem Anteil selbst tragen, also 30% der Grundsteuer und 30% vom Hausgeld. So werden wir das regeln. Da der Freund kein Eigentumsanteil bekommt muß er sich auch nicht an der Tilgung vom Kredit beteiligen. So finde ist es fair geregelt.

Sobald meine Tochter genug von meinem Kredit bezahlt hat, werden wir ihr die restlichen 70% vom Eigentum übertragen, damit ihr dann die Wohnung zu 100% gehört. Aber das wird noch viele Jahre dauern.

So wie ihr das macht käme für mich nie in Frage. Ich meine Du bist da der Dumme, wenn Du Dich am Kredit beteiligst und hast kein Eigentumsanteil.

Ob er von Dir stattdessen Miete verlangen kann steht auf einem anderen Blatt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Du die Wohnung zu 100% kaufst, kannst Du das beim Finanzamt ganz anders absetzen als in Deinem Modell. Dabei muss die Tochter eine angemessene Miete zahlen. Die Wohnung nach jeweils 10 Jahren und zum erste Mal nach 10 Jahren zu einem Anteil bis 90.000 Euro (Steuerfreigrenze) an die Tochter zu verschenken könnte eine Option sein.

Lass Dich da mal von Steuerberater und Notar beraten zu den Möglichkeiten bei der Steuer und auch zu einer Teilveräußerung Deiner Tochter ohne Dein zutun.

@nurlinkehaende

Ich dachte die Schenkungsfreigrenze liegt bei 400.000€ alle 10 Jahre oder habe ich da was falsch in Erinnerung?

@christl10

kann auch sein, bin halt kein Steuerberater.

@nurlinkehaende

Habe gerade nachgelesen. Der Freibetrag beträgt 400.000€ alle 10 Jahre bei der Schenkung. Demnach kann ich es so machen wie vorgesehen.

Der lässt Dich wirklich alles bezahlen und am Ende hast Du nix in der Hand.

Alleine die normalen Ausgaben wären schon mal halbe halbe oder gar nicht.

Das Darlehen geht Dich gar nix an, weil Du keinen Eigentumsanteil hast. Du kannst aber eine ortsübliche Anteilsmiete zahlen und wenn die bei 300 Euro liegt, dann wäre das noch okay.

Aber warum kommst Du erst nach fünf Jahren auf diese Frage?

Solange er euch die Wohnung nicht überschreibt gehört euch nichts.

Wohnungen und Häuser kann man auch während laufenden Krediten umschreiben. Ob das der Vater will? Immerhin zahlst du ja brav seinen Kredit ab.

Der Vater ist nur mit einem kleinen Betrag im Grundbuch, und den zahlen wir gemeinsam an ihm ab mit den 600€. Sonst ist alles Eigentum von meinem Freund

@Xy1984

Und du möchtest auch im Grundbuch stehen?

Oder helfe ich da ihm seine Wohnung fertig zu zahlen ohne jeglichen anspruch 

Genau das machst Du.