Zuviel gezahltes Pflegegeld
Hallo zusammen,
hier der Fall: mein Vater (86J) ist seit 2010 in PS I eingestuft. Seitdem hat er aber wohl Geldleistungen für PS II erhalten. Wie er mir mitteilte, hat er sich auch bei seiner KK (IKK) erkundigt und nachgefragt, ob kein Irrtum vorliege.
Die Dame am Telefon hat ihn aber beruhigt, wenn er diese Leistungen erhielte, wäre das auch richtig. Natürlich kann er sich nun nach drei Jahren nicht mehr erinnern, mit wem er gesprochen hat, geschweige das er eine Gesprächsnotiz o.ä. angefertigt hätte- was man m.E. nach auch nicht erwarten kann.
Die aktuelle Rückforderung der Kasse beläuft sich auf über 6000€. Welche Möglichkeiten (Argumente) gibt es, sich gegen die Rückforderung zu wehren (gegen den Bescheid habe ich schon formalen Widerspruch eingelegt)?
Ich freue mich über jeden Tipp und sage schon mal "Danke" im voraus.
Viele Grüße, Eva
3 Antworten
Anwalt für Sozialrecht aufsuchen - notfalls mit Gerichtskostenbeihilfe.
M. E. müssen überzahlte Leistungen NICHT zurückgezahlt werden, denn der Empfänger muss sich auf die Entscheidung des Leistungsträger verlassen können .
SOFORT einen Anwalt für Sozialrecht dazu holen! Alleine wird das zu kompliziert!
Vielelicht kann der VDK oder ein anderer Sozialbverband Euch da helfen?