Zuverlässigkeitsprüfung bei Waffenschein
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei, die man für das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit benötigt. Ich bin im Sicherheitsdienst tätig und muß eine Dienstwaffe tragen. Ich bin vor ca 5 Jahren in eine Fahrzeugkontrolle gekommen und hatte 0,75 Promille. Habe einen Monat den Führerschein entzogen bekommen und ein Bußgeldbescheid mit 3 Punkten. Meine Frage an Euch ist, ob mir diese Ordnungswidrigkeit zum Verhängnis werden kann für die Genehmigung, dass ich eine Schusswaffe im Dienst tragen darf? Ich bitte um konkrete Antworten. Vielen Dank schonmal im voraus.
6 Antworten
Die Polizei prüft deine Zuverlässigkeit nicht! Du mußt vermtl. ein Führungszeugnis abgeben, in dem aber nichts von deiner "Jugendsünde" stehen wird. Du solltest allerdings künftig mit Alkohol vorsichtig sein da man dir absolut alles anrechnen wird um dir die "Waffenbefugnis" wieder abzuerkennen da sind sie mittlerweile sehr streng. Davon abgesehen hat das ganze nichts mit Waffen-SCHEIN zu tun.
Wenn es die erste und einzige Auffälligkeit war, dann dürfte es keine Probleme geben. Sollten allerdings noch weitere Auffälligkeiten, vor allem im Zusammenhang mit Alkohol auftreten, dann wird es problematisch.
Sicher wirst Du ein Führungszeunis brauchen , das steht da aber nicht drin , mit dem Führerscheinentzug
Bei der Beantragung eines Waffenscheins wird nicht nur das Führungszeugnis der Belegart O verlangt, es findet ebenfalls eine Prüfung durch das BKA statt. Und die haben solche Verstöße in der Regel immer noch im Hinterkopf. Und die könnten "Bedenklich" in ihren Bericht schreiben. Die Entscheidung liegt dann bei der zuständigen Behörde. Allerdings kenne ich einen Haufen Jäger die mehr wie einmal Alkoholauffällig geworden sind, und die haben immer noch ihre Waffen.
Alkoholmissbrauch ist auf alle Fälle ein Kritärium bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§6WaffG)