Zustimmung beim Rückzug?
Möchte wieder zurück in die Heimat, der Kindesvater wohnt in der Heimat, bin vor über 3 Jahren nach Brandenburg gezogen und möchte zur Einschulung wieder zurück!
Brauche ich die Zustimmung für den Rückzug? Es wäre ja quasi eine zusammenführung, nur das wir in eine Nachbarstadt ziehen! Er darf mich doch nicht zwingen, in Brandenburg wohnen zu bleiben
3 Antworten
Wenn die Km zum Kindsvater weniger werden, kannst du ohne Probleme hinziehen, denn das erleichtert ja dem Vater auch das Umgangsrecht, seine Zustimmung zum Umzug benötigst du nicht.
Probleme gibt es, wenn du weiter weg ziehen willst und somit das Umgangsrecht erschwerst, hier muß das Umgangsrecht vorab geklärt und gesichert werden.
Näher an den Vater geht immer.
Du kannst einfach umziehen, wenn er Dir die Unterschrift zum Anmelden verweigert, dann wird das Kind trotzdem angemeldet. Das Kind muss dort gemeldet werden, wo sein Hauptwohnsitz ist, da kann der Vater streiken wie er will. Und niemand wird das Kind zwingen, alleine in einer Stadt ohne Eltern zu leben...
Gleiches gilt für die Schule. Das Kind geht da zur Schule, wo es wohnt. Zwingend, wir haben in D Schulpflicht.
Was ist das Problem? Wohnung suchen, alte Wohnung kündigen, beim Amt abmelden, Umzug, neue Wohnung einziehen, beim Amt anmelden, Ende
Wenn Deine Heimat Cybinka (Polen) ist und er wohnt in Eisenhüttenstadt, kann es schon was dagegen haben.
Hab die Frage vervollständigt, wurde wohl nicht frei gegeben, also es ist so. .ich bin vor über 3 Jahren nach Brandenburg gezogen und möchte wieder zurück in die Heimat, der Kindesvater wohnt in der Heimat, die Frage ist, ob ich seine Zustimmung brauche, möchte in die Nachbarstadt ziehen, sind 15/20km weiter vom Kindesvater, er wird sich weigern, dieUnterschrift zu geben, aber meine Gesundheit leidet drunter