zuständigkeit Gaszählereinbau

7 Antworten

Zu einem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört m.E. auch die Möglichkeit Strom und Gas zu "zapfen", das heißt alle dafür notwendigen Vorrichtungen müssen da sein (Zähler) und dafür ist gegenüber dem neuen Meiter erstmal der Vermieter verantwortlich. Der Mieter muss lediglich mit den jeweiligen Versorgern die Verträge schließen.

Der Vermeiter muss sich wegen der Kosten für den Wiederinbau des Zählers, Prüfung der Rohre etc. an den Exmieter halten.

Der neue Meiter hat mit dem Exmieter nichts zu schaffen.

Der Vermieter ist aber nicht für das öffentliche Gasnetz verantwortlich, das wäre ja mal ganz was neues. Da hat der Vermieter nun wirklich gar nichts mit zu tun...

Ansprechpartner für den Mieter ist ja immer der Vermieter und somit: Temin binnen weniger Minuten und gut ist, oder? Und was die Versorgung angeht: Nicht den Lieferanten des Netzwerkbetreibers mit Hinweis auf dieses Szenario. Alles und auch in meinen Hütten ganz einfach. Hinweis ggf. an den Vermieter: Bei fehlender Wärme in dieser Zeit keine Miete möglich!

Selbstverständlich ist vermieter dafür verantwortlich, dir eine vollständig nutzbare Wohnung zu übergeben. Und dazu gehört auch die Heizung und der Gaszähler. Wenn er sich nicht darum kümmert kannst du die Miete kürzen weil er auch sicherstellen muss, dass die Räume so zu wärmen sind, wie es gesetzlich zugesichert ist.

belege: heizkostenverordnung

Na, wieso der Vermieter dafür verantwortlich ist, die Gasversorgung NETZSEITIG (der Zähler ist der Netzabschlusspunkt, das Hausnetz beginnt erst NACH dem Zähler) zu gewährleisten, auf die Begründung bin ich gespannt...

ide Installation muss der Vormieter bezahlen, wenn der es nicht tut/kann, dann der Vermieter, denn mit dir hatte das ganze ja nichts zu tun. du hast ein Recht auf eine Wohnung die intakt ist.

Keiner von beiden, der Gasnetzbetreiber muss das tun und bezahlen, er hat ihn ja auf eigene Veranlassung ausgebaut. Weder Du noch der Vermieter haben damit irgendwas zu tun...

Sehe ich genau so, s. m. Antwort.