Zuständigkeit für Nebenkostenabrechnung bei Nießbrauch
Meine Mutte hat ein Nießbrauchrecht in einer Wohnung. Laut der letzten Nebenkostenabrechnung, die sie von der Hausverwaltung bekam, hat sie ein Guthaben. Die Hausverwaltung sagte ihr nun, das sie das guthaben nicht ohne Einwilligung des Eigentümers auszahlen darf. Ist das so?
1 Antwort
Ja das ist korrekt! Dies steht im Einklang mit der Teilungserklärung und dem Verwaltervertag, an denen die Nießbrauchberechtigte keinen Anteil hat. Ihr Rechtverhältnis interpartis begründet sich auf einem dem Verwalter bzw. der WEG nicht bekannten notariellen Vertrag.
Sie kann aufgrund des Nießbrauchrechtsvertag, der Sie einerseits zur Kostentragung verpflichtet, in gleicher Weise Überzahlungen vom Eigentümer unter Bezugnahme auf die Urkunde herausverlangen und diesen Anspruch ggfs. sogar einklagen. ein unmittelbarer Anspruch gegen die WEG bzw. den Verwalter indessen besteht nicht!
Kann die Eigentümerin verfügen, das meine Mutter all diese Belange direkt mit der Verwaltung klären kann?
Die Eigentümerin kann den Verwalter anweisen, Beträge an die Nießbrauchberechtigte mit befreiender Wirkung an seiner Stelle auszukehren. Der Verwalter kann sich auf die Teilungserklärung und seinen Verwaltervertrag zurückziehen und das Geld ausschließlich dem Miteigentümer zur Weiterleitung an die Nießbrauchberechtigte, zu der weder der Verwalter noch die Gemeinschaft in einer Rechtsbziehung stehen, überweisen.
Danke!
Was kann sie tun? Die Eigentümerin kümmert sich nicht.